Bestattungsinstitut | Überführung von Toten und Leichentransporte
Gestempelte Formulare, Mappe und Füller auf einem Schreibtisch

Wie lange dauert eine Überführung? Zeitplan für Rückführungen aus dem Ausland und Überführungen ins Ausland

Silberne Taschenuhr neben einem Stapel Dokumente auf einem Holzschreibtisch, im Hintergrund ein Wandkalender

Wie lange dauert eine Überführung? Eine Überführung eines Verstorbenen ins Ausland dauert typischerweise 3 bis 7 Werktage, eine Rückführung aus dem Ausland nach Deutschland bewegt sich meist im selben Rahmen. Die Abholung in Deutschland erfolgt in der Regel am selben Tag. Die meiste Zeit kosten nicht Flug oder Fahrt, sondern Urkunden, Freigaben und gegebenenfalls das Konsulat. Hier finden Sie den Zeitplan Tag für Tag, für beide Richtungen, und was den Ablauf verlängern oder beschleunigen kann.

Zeitplan einer Überführung ins Ausland: Tag 0 bis Tag 7

Die folgende Übersicht zeigt eine typische Reihenfolge bei einer Überführung aus Deutschland ins Ausland. Gezählt werden Werktage. Mehrere Schritte laufen parallel, deshalb überschneiden sich die Zeiträume. Es handelt sich um Erfahrungswerte, nicht um eine feste Zusage.

ZeitraumSchrittWas passiert
Tag 0Todesfall und LeichenschauEin Arzt stellt den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus. Sie rufen uns an, wir holen den Verstorbenen in der Regel noch am selben Tag ab.
Tag 0 bis 1FreigabeBei natürlicher Todesart ist der Verstorbene sofort freigegeben. Ist die Todesart nicht natürlich oder ungeklärt, entscheiden Polizei und Staatsanwaltschaft.
Tag 1 bis 2Sterbeurkunde beim StandesamtDer Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Mit Ihrer Vollmacht übernehmen wir das und beantragen auch die internationale Sterbeurkunde.
Tag 1 bis 3Versorgung und SargDie hygienische Versorgung organisieren wir über Partner vor Ort. Der Sarg wird nach den Vorgaben des Ziellandes und der Fluggesellschaft gewählt, bei Bedarf mit Zinkeinsatz.
Tag 2 bis 4Leichenpass oder EinäscherungFür den Sarg stellt die zuständige Behörde den Leichenpass aus. Bei einer Urne folgen zweite Leichenschau, Einäscherung und Einäscherungsbescheinigung.
Tag 2 bis 5Konsulat und BeglaubigungenJe nach Zielland Apostille, Legalisation oder eine Genehmigung des Konsulats. Manche Länder verlangen nichts davon.
Tag 3 bis 6Flug oder LandwegLuftfracht mit Frachtbrief oder Fahrt im Überführungsfahrzeug, je nach Strecke.
Tag 3 bis 7Übergabe im ZiellandUnser Partnerbestatter übernimmt den Verstorbenen am Flughafen oder am Zielort und begleitet die Beisetzung.

Wie die einzelnen Schritte zusammenhängen, beschreiben wir ausführlich im Beitrag „Wie läuft eine internationale Überführung ab?“.

Überführung aus Deutschland ins Ausland: worauf es zeitlich ankommt

Der wichtigste Zeitpunkt ist der erste Anruf. Je früher wir die Vollmacht und die Ausweisdokumente haben, desto früher können Standesamt, Behörde und Konsulat parallel arbeiten. Die Sterbeurkunde ist die Grundlage für fast alle weiteren Papiere, deshalb steht sie am Anfang.

Für eine Sargüberführung braucht es den Leichenpass. Welche Unterlagen die Behörde dafür verlangt und wer ihn ausstellt, erklärt der Beitrag „Leichenpass: was er ist, wer ihn ausstellt und welche Unterlagen nötig sind“. Bei einer Urnenüberführung entfällt der Leichenpass, dafür kommen die zweite Leichenschau und die Einäscherung hinzu.

Zu beachten sind außerdem die Fristen des Landesrechts. In Nordrhein-Westfalen etwa müssen Erdbestattung oder Einäscherung innerhalb von zehn Tagen erfolgen; die Ordnungsbehörde kann die Frist auf Antrag verlängern. In Bayern muss eine Überführung innerhalb von acht Tagen nach Feststellung des Todes beginnen, Samstage, Sonn- und Feiertage zählen dabei nicht mit. Andere Bundesländer haben eigene Regeln. Eine Überführung in der üblichen Dauer bleibt in aller Regel innerhalb dieser Fristen. Mehr zu unserer Leistung lesen Sie auf der Seite Überführung ins Ausland.

Rückführung aus dem Ausland nach Deutschland: der Zeitplan

Stirbt ein Angehöriger im Urlaub oder auf Reisen, bestimmen zunächst die Behörden im Sterbeland das Tempo. Der Ablauf sieht in den meisten Fällen so aus:

  1. Behörden im Sterbeland. Ein Arzt stellt den Tod fest, je nach Land werden Polizei oder Justiz eingeschaltet. Erst nach deren Freigabe darf der Verstorbene überführt werden.
  2. Sterbeurkunde vor Ort. Sie stellt die zuständige Behörde des Sterbelandes aus. Für viele Staaten genügt eine Apostille oder es ist gar keine Beglaubigung nötig, bei anderen kann die deutsche Auslandsvertretung legalisieren. Hinzu kommen gegebenenfalls Übersetzungen. Einzelheiten im Beitrag „Sterbeurkunde, Apostille und Legalisation“.
  3. Deutsche Botschaft oder Konsulat. Die Vertretung berät die Familie, nennt auf Wunsch örtliche Bestatter und hilft bei der Heimführung, etwa mit einem Leichenpass oder einer Urnenbescheinigung. Die Kosten der Überführung übernimmt sie nicht und darf sie auch nicht vorstrecken.
  4. Überführung. Wir arbeiten mit einem Partnerbestatter im Sterbeland zusammen, der Sarg, Versorgung und Ausfuhrpapiere vorbereitet. Danach folgt der Flug als Luftfracht oder, innerhalb Europas, oft der Landweg.
  5. Abholung in Deutschland. Am deutschen Flughafen übernehmen wir den Verstorbenen am Frachtterminal, sobald die Sendung abgefertigt ist, und bringen ihn zum Bestattungsort.

Ab der Ankunft in Deutschland gelten die Bestattungsfristen des Bundeslandes, in dem bestattet wird. Sie sind unterschiedlich geregelt. In Bayern zum Beispiel ist ein Verstorbener, der erst nach Ablauf der regulären Frist am Bestattungsort ankommt, unverzüglich zu bestatten. In Nordrhein-Westfalen kann die Ordnungsbehörde Fristen auf Antrag verlängern. Wir klären das vorab mit Friedhof und Behörde, damit nach der Ankunft kein Zeitdruck entsteht. Was Angehörige bei einem Todesfall im Urlaub zuerst tun sollten, lesen Sie im Beitrag „Todesfall im Urlaub im Ausland“, unsere Leistung auf der Seite Überführung nach Deutschland.

Was eine Überführung verlängert

Wenn eine Überführung länger dauert, liegt das selten an der Strecke. Diese Punkte verzögern am häufigsten:

  • Obduktion und Staatsanwaltschaft. Ist die Todesart nicht natürlich oder ungeklärt, wird der Verstorbene erst nach Freigabe übergeben. Das kann wenige Tage, in Einzelfällen länger dauern. Mehr dazu im Beitrag „Warum der Verstorbene nicht freigegeben wird“.
  • Wochenende und Feiertage. Standesämter, Behörden und Konsulate arbeiten dann nicht oder eingeschränkt, in Deutschland wie im Zielland. Worauf es um Weihnachten und den Jahreswechsel ankommt, beschreibt der Beitrag „Überführung im Winter und über die Feiertage“.
  • Konsulat. Manche Zielländer verlangen eine Genehmigung oder Legalisation. Termine und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich je nach Vertretung.
  • Schreibweise des Namens. Weicht die Umschrift in Pass, Sterbeurkunde und Frachtpapieren voneinander ab, gibt es Rückfragen. Wir gleichen die Schreibweise vorher ab.
  • Einäscherung. Vor jeder Einäscherung ist eine zweite ärztliche Leichenschau vorgeschrieben, und das Krematorium braucht einen freien Termin. Eine Urnenüberführung ist deshalb nicht automatisch schneller als eine Sargüberführung.
  • Fehlende Dokumente. Ohne Ausweis oder Personenstandsurkunden des Verstorbenen kann das Standesamt die Sterbeurkunde nicht ausstellen.

Welche Strecken eher mehr Zeit brauchen

Die Dauer hängt weniger von der Entfernung ab als von den Anforderungen des Ziellandes. Die Tabelle nennt typische Einflüsse. Alle Strecken liegen im Regelfall im Rahmen von 3 bis 7 Werktagen; das ist ein Erfahrungswert, kein Versprechen.

StreckeWas die Dauer bestimmt
Nachbarländer in der EUMeist Landweg im Überführungsfahrzeug, wenige zusätzliche Papiere
Ukraine und OsteuropaLandweg mit Grenzabfertigung, je nach Land Beglaubigungen
Kaukasus und ZentralasienLuftfracht, oft Genehmigung oder Legalisation durch das Konsulat, Flugverbindungen
Fernziele außerhalb EuropasUmsteigeverbindungen der Luftfracht, Einfuhrvorschriften des Ziellandes
Rückführung nach DeutschlandFreigabe und Urkunden der Behörden im Sterbeland, Übersetzungen

Was Angehörige tun können, damit es schneller geht

Sie müssen keine Behördengänge selbst erledigen. Einige Dinge kann aber nur die Familie liefern, und je früher sie vorliegen, desto kürzer wird die Wartezeit:

  • Vollmacht. Mit Ihrer unterschriebenen Vollmacht dürfen wir bei Standesamt, Behörden, Krematorium und Konsulat für Sie handeln.
  • Ausweisdokumente. Reisepass oder Personalausweis des Verstorbenen, dazu Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde. Ein Foto oder Scan genügt für den Anfang.
  • Bestattungsort festlegen. Stadt, Friedhof und eine Kontaktperson im Zielland. Viele Konsulate und Fluggesellschaften verlangen diese Angaben vor der Buchung.
  • Sarg oder Urne entscheiden. Davon hängen die Unterlagen und der Transportweg ab.
  • Einen Ansprechpartner benennen. Eine Person in der Familie, die Rückfragen schnell beantworten kann.

Was Sie vor der Überführung sonst noch klären sollten, haben wir im Beitrag „Welche Fragen sollten vor einer internationalen Überführung geklärt werden?“ zusammengestellt. Den schriftlichen Festpreis erhalten Sie von uns in wenigen Stunden; die günstigste Überführung, eine Urnenüberführung, ist ab 990 € möglich.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Überführung eines Toten aus dem Ausland?

Eine Rückführung aus dem Ausland nach Deutschland dauert meist 3 bis 7 Werktage. Entscheidend sind die Freigabe und die Urkunden der Behörden im Sterbeland, gegebenenfalls Apostille oder Übersetzung, und die nächste passende Flugverbindung.

Wie lange dauert eine Überführung ins Ausland?

Typischerweise 3 bis 7 Werktage. Die Abholung in Deutschland erfolgt in der Regel am selben Tag. Konsulat, Feiertage oder eine Freigabe durch die Staatsanwaltschaft können den Ablauf verlängern.

Wie schnell wird ein Verstorbener in Deutschland abgeholt?

In der Regel am selben Tag, an dem Sie uns erreichen. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und rufen innerhalb der nächsten Stunde zurück.

Ist eine Urnenüberführung schneller als eine Sargüberführung?

Nicht unbedingt. Der Transport einer Urne ist einfacher, vorher sind aber eine zweite ärztliche Leichenschau und ein Termin im Krematorium nötig. Welche Variante in Ihrem Fall schneller ist, sagen wir Ihnen im ersten Gespräch.

Wie viel Zeit bleibt nach der Ankunft in Deutschland für die Bestattung?

Das regelt jedes Bundesland selbst. In Bayern etwa ist ein Verstorbener, der erst nach Ablauf der regulären Frist ankommt, unverzüglich zu bestatten; in Nordrhein-Westfalen kann die Ordnungsbehörde Fristen verlängern. Wir stimmen den Termin vorab mit Friedhof und Behörde ab.

Was kann ich tun, damit die Überführung schneller geht?

Unterschreiben Sie die Vollmacht früh, legen Sie Ausweis, Geburts- und Heiratsurkunde des Verstorbenen bereit und nennen Sie uns den Bestattungsort im Zielland. Damit können Standesamt, Behörden und Konsulat parallel arbeiten.

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Porträt von Rudolf Nordheimer, Geschäftsführer von Ritual-Service24
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Dieser Text gibt den Stand der veröffentlichten Regelungen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen, Zuständigkeiten und Unterlagen unterscheiden sich je nach Bundesland, Zielland und Sterbeland und können sich ändern. Die genannten Zeiträume sind typische Werte, keine Zusagen.

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