Nachschlagen Glossar: Begriffe rund um Überführung und Bestattung 40 Begriffe, die in Formularen, Behördenschreiben und Kostenvoranschlägen vorkommen — kurz erklärt, ohne Fachsprache. Begriff suchen ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ A AbschiednahmeDie Möglichkeit, den Verstorbenen vor der Beisetzung noch einmal zu sehen. Bei einer Überführung im Sarg muss sie vor der Verlötung des Zinkeinsatzes stattfinden — danach bleibt der Sarg geschlossen.Mehr dazu: Im Todesfall Anonyme BestattungBeisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld ohne Namen und ohne erkennbare Grabstelle. Angehörige erfahren die genaue Stelle in der Regel nicht.Mehr dazu: Anonyme Bestattung ApostilleBeglaubigungsvermerk, mit dem eine Urkunde für das Ausland anerkannt wird. Welche Länder sie verlangen, hängt vom Haager Übereinkommen ab. AschekapselMetallbehälter, in den die Asche nach der Einäscherung gefüllt und amtlich verschlossen wird. Sie steckt in der eigentlichen Schmuckurne.Mehr dazu: Feuerbestattung B BaumbestattungBeisetzung der Urne an den Wurzeln eines Baumes in einem Bestattungswald. Grabpflege entfällt, eine Kennzeichnung ist meist nur klein möglich.Mehr dazu: Feuerbestattung Berliner AbkommenInternationales Abkommen von 1937 über die Leichenbeförderung. Es regelt den Leichenpass und die Anforderungen an den Sarg. Die USA sind kein Vertragsstaat.Mehr dazu: Zinksarg BestattungspflichtDie gesetzliche Pflicht der Angehörigen, für die Bestattung zu sorgen. Sie besteht unabhängig davon, ob ein Erbe ausgeschlagen wurde. C Consular Report of Death AbroadDokument des US-Konsulats, das den Tod eines US-Bürgers im Ausland bescheinigt. Angehörige brauchen es in den USA für Banken, Versicherungen und Nachlass.Mehr dazu: US-Bürger in Deutschland verstorben E EinäscherungVerbrennung des Verstorbenen im Krematorium. In den meisten Bundesländern ist vorher eine zweite Leichenschau vorgeschrieben.Mehr dazu: Feuerbestattung EinbalsamierungKonservierende Behandlung des Leichnams. Für die Ausfuhr aus Ländern wie Ägypten oder Zypern ist sie vorgeschrieben.Mehr dazu: Überführung aus Ägypten ErdbestattungBeisetzung im Sarg in einem Erdgrab auf dem Friedhof. Im Islam und im Judentum die vorgesehene Form.Mehr dazu: Erdbestattung F FeuerbestattungEinäscherung mit anschließender Beisetzung der Urne. In Deutschland inzwischen die häufigste Form.Mehr dazu: Feuerbestattung FriedhofszwangDie Regel, dass Verstorbene und auch Asche nur an zugelassenen Orten beigesetzt werden dürfen. Die Urne zu Hause aufzubewahren ist in Deutschland nicht erlaubt. G GrabnutzungsrechtDas zeitlich befristete Recht, eine Grabstelle zu nutzen — meist 20 bis 30 Jahre. Es ist kein Eigentum und kann verlängert werden.Mehr dazu: Erdbestattung H Hygienische VersorgungWaschen, Ankleiden und Herrichten des Verstorbenen vor der Aufbahrung oder Einsargung. Wir lassen sie über unsere Partner ausführen. K KolumbariumBauwerk mit Nischen zur Beisetzung von Urnen, oft Urnenwand genannt. Wettergeschützt und ohne Grabpflege.Mehr dazu: Feuerbestattung Konsularische GenehmigungZustimmung des Konsulats des Ziellandes zur Einfuhr eines Verstorbenen. Ohne sie wird bei Nicht-EU-Ländern nicht überführt.Mehr dazu: Kosten einer Überführung KrematoriumEinrichtung, in der die Einäscherung durchgeführt wird. Die Terminvergabe bestimmt oft, wann die Trauerfeier stattfinden kann. L LeichenpassDas Dokument, ohne das kein Verstorbener im Sarg ins Ausland überführt wird. Es geht auf das Berliner Abkommen zurück und begleitet den Verstorbenen während der gesamten Fahrt.Mehr dazu: Dokumente im Detail LeichenschauÄrztliche Untersuchung zur Feststellung von Tod, Todeszeitpunkt und Todesursache. Ergebnis ist die Todesbescheinigung.Mehr dazu: Im Todesfall LuftfrachtbriefFrachtdokument für den Transport per Flugzeug. Über seine Nummer lässt sich der Weg des Verstorbenen nachvollziehen. N NachbeurkundungEintragung eines im Ausland eingetretenen Sterbefalls beim deutschen Standesamt. Angehörige erhalten dadurch eine deutsche Sterbeurkunde.Mehr dazu: Überführung aus den USA O ObduktionInnere Leichenschau zur Klärung der Todesursache. Wird sie angeordnet, ist für die Bestattung die Freigabe der Staatsanwaltschaft nötig. R RasengrabGrabstelle in einer gepflegten Rasenfläche, meist mit kleiner Namensplatte. Die Pflege übernimmt der Friedhof.Mehr dazu: Anonyme Bestattung RepatriierungAnderes Wort für die Überführung eines Verstorbenen in sein Heimatland.Mehr dazu: Kosten einer Überführung RuhezeitZeitraum, in dem ein Grab nicht neu belegt werden darf. Je nach Bundesland und Bodenbeschaffenheit meist 20 bis 30 Jahre. S SeebestattungBeisetzung der Urne in ausgewiesenen Seegebieten der Nord- oder Ostsee. Vorgeschrieben ist eine wasserlösliche Urne.Mehr dazu: Seebestattung SozialbestattungÜbernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt nach § 74 SGB XII, wenn sie den Angehörigen nicht zuzumuten sind — begrenzt auf eine einfache Bestattung am Wohnort.Mehr dazu: Sozialamt und Überführung StandesamtBehörde, die den Sterbefall beurkundet und die Sterbeurkunde ausstellt. Die Anzeige muss spätestens am dritten Werktag erfolgen.Mehr dazu: Im Todesfall SterbeurkundeAmtliche Urkunde des Standesamts über den Tod. Für das Ausland wird sie meist als internationale mehrsprachige Urkunde benötigt. StreuwieseSpeziell ausgewiesene Fläche auf einem Friedhof, auf der Asche verstreut werden darf. In Deutschland selten und nur dort erlaubt. T TodesbescheinigungVom Arzt ausgestelltes Formular nach der Leichenschau. Ohne sie kann weder das Standesamt noch eine Überführung tätig werden.Mehr dazu: Im Todesfall TrauerfeierZeremonie zum Abschied, mit oder ohne Sarg beziehungsweise Urne. Den Termin sollte man erst festlegen, wenn Transport und Freigaben stehen. U ÜberführungTransport eines Verstorbenen von einem Ort zum anderen — innerhalb Deutschlands oder über Landesgrenzen hinweg.Mehr dazu: Kosten einer Überführung UnbedenklichkeitsbescheinigungBestätigung des Gesundheitsamts, dass gegen die Überführung keine seuchenrechtlichen Bedenken bestehen. UrneGefäß für die Asche nach der Einäscherung. Für die Seebestattung muss sie wasserlöslich sein.Mehr dazu: Urnenüberführung ins Ausland UrnenüberführungTransport einer Urne ins Ausland. Deutlich einfacher und meist etwa halb so teuer wie eine Sargüberführung.Mehr dazu: Urnenüberführung ins Ausland W WahlgrabGrabstelle, deren Lage man selbst aussuchen kann und die verlängerbar ist — im Unterschied zum Reihengrab.Mehr dazu: Erdbestattung Z ZinksargHolzsarg mit hermetisch verlötetem Metalleinsatz. Für die Überführung eines Verstorbenen ins Ausland fast immer vorgeschrieben.Mehr dazu: Zinksarg: wann er Pflicht ist Zweite LeichenschauZusätzliche ärztliche Untersuchung vor einer Einäscherung. In den meisten Bundesländern vorgeschrieben, weil sich danach nichts mehr prüfen lässt.Mehr dazu: Feuerbestattung Zu Ihrer Suche haben wir keinen Begriff gefunden. Rufen Sie uns an — wir erklären es Ihnen. Begriff nicht dabei? Rufen Sie an, wir erklären jeden Punkt aus Ihrem Kostenvoranschlag oder Behördenschreiben. Kostenlos und rund um die Uhr. +49 1511 7463888 Häufige Fragen