Rudolf Nordheimer Ratgeber Soll ein Verstorbener aus Deutschland in die Heimat überführt werden, verlangen die Behörden dort fast immer eine deutsche Sterbeurkunde, die sie als echt anerkennen. Für die meisten Länder Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens genügt dafür die Apostille plus eine beglaubigte Übersetzung. Für Usbekistan und Tadschikistan gilt die Apostille im Verhältnis zu Deutschland nicht — dort ist eine Legalisation über die Botschaft nötig. Im Folgenden erklären wir, welche Form der Sterbeurkunde sinnvoll ist, wer in Deutschland die Apostille ausstellt, was welches Zielland verlangt und in welcher Reihenfolge die Schritte ablaufen. Deutsche oder internationale Sterbeurkunde? Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeorts aus, sobald der Sterbefall beurkundet ist. Viele Standesämter bieten neben der deutschen auch eine mehrsprachige („internationale“) Sterbeurkunde an. Die Stadt München etwa nennt 12 € pro Urkunde und bearbeitet Sterbefälle in der Regel innerhalb von fünf Werktagen, sobald alle Unterlagen vorliegen. Die mehrsprachige Urkunde beruht auf dem CIEC-Übereinkommen Nr. 16 von 1976. Es gilt für Deutschland seit 1997. Die Vertragsstaaten müssen solche Auszüge ohne Legalisation oder gleichwertige Förmlichkeit anerkennen. Von den Zielländern unserer Kunden gehören dazu die Türkei und die Republik Moldau. Russland, die Ukraine, Kasachstan und die Länder des Kaukasus sind nicht Vertragsstaat. Innerhalb der EU gilt zusätzlich die Verordnung (EU) 2016/1191: Seit dem 16. Februar 2019 brauchen öffentliche Urkunden aus einem Mitgliedstaat in einem anderen keine Apostille. Auf Wunsch gibt es ein mehrsprachiges Formular als Übersetzungshilfe. Für Länder außerhalb der EU hilft diese Verordnung nicht weiter. Praktischer Tipp: Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen. Eine wird oft mit Apostille ins Zielland gebraucht, weitere für Versicherungen, Rente, Bank und Nachlass in Deutschland. Was die Apostille ist und wer sie ausstellt Die Apostille beruht auf dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961, das für Deutschland seit 1966 gilt. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis der ausstellenden Stelle — nicht den Inhalt der Urkunde. Zwischen Vertragsstaaten ersetzt sie die aufwendige Legalisation durch ein Konsulat. Wer sie ausstellt, hängt vom Bundesland und von der Behörde ab, die die Urkunde ausgestellt hat. Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zuständigkeiten je nach Bundesland verschieden sind. Einige Beispiele: Bayern: Für Urkunden der Standesämter ist die Regierung des jeweiligen Regierungsbezirks zuständig, für München die Regierung von Oberbayern. Die Regierung von Mittelfranken nennt 20 € pro Apostille und rät bei schriftlichen Anträgen, drei Wochen Bearbeitung plus mindestens eine Woche Postweg einzuplanen. Nordrhein-Westfalen: Hier stellen die Bezirksregierungen die Apostille für Personenstandsurkunden aus, zum Beispiel die Bezirksregierung Düsseldorf für Urkunden aus ihrem Bezirk. Gerichtliche und notarielle Urkunden sowie Übersetzungen: Diese werden in der Regel von Amts- oder Landgerichten apostilliert. In Bayern ist mit etwa 25 € pro Urkunde und zwei bis drei Werktagen zu rechnen. Welches Land was verlangt Maßgeblich ist nicht nur, ob ein Staat dem Übereinkommen beigetreten ist, sondern ob es im Verhältnis zu Deutschland gilt. Deutschland hat gegen den Beitritt einiger Staaten Einspruch erhoben; mit ihnen gilt weiter die Legalisation. Die Tabelle beruht auf der Liste des Auswärtigen Amts und der Statustabelle der Haager Konferenz. ZiellandApostille im Verhältnis zu DeutschlandBesonderheiten RusslandJaDeutsche Urkunden müssen grundsätzlich ins Russische übersetzt werden (siehe unten). UkraineJaVertragsstaat seit 2003. BelarusJaVertragsstaat seit 1992. Republik MoldauJaZusätzlich CIEC-Vertragsstaat: Die mehrsprachige Sterbeurkunde ist ohne Legalisation anzuerkennen. KasachstanJaVertragsstaat seit 2001. KirgisistanJaVertragsstaat seit 2011. UsbekistanNeinEinspruch Deutschlands. Legalisation: deutsche Vorbeglaubigung, danach usbekisches Generalkonsulat (Frankfurt am Main), per Post. TadschikistanNeinEinspruch Deutschlands. Legalisation über die Botschaft Tadschikistans in Berlin nach deutscher Vorbeglaubigung. GeorgienJaVertragsstaat seit 2007. ArmenienJaVertragsstaat seit 1994. AserbaidschanJa, seit 16.03.2026Früher Legalisation. Laut Deutscher Botschaft Baku jetzt ausschließlich Apostille. TürkeiJaZusätzlich CIEC-Vertragsstaat: mehrsprachige Sterbeurkunde ohne Legalisation. Welche Übersetzung, wie viele Ausfertigungen und welche weiteren Papiere die Behörde vor Ort verlangt, ist von Fall zu Fall verschieden. Wir klären das vor der Überführung mit dem Konsulat und mit unseren Partnern im Zielland. Mehr zu den einzelnen Ländern finden Sie unter Überführung nach Russland, Überführung nach Usbekistan und Überführung in die Türkei. Legalisation: wenn die Apostille nicht gilt Bei der Legalisation bestätigt ein Konsularbeamter des Ziellandes die Echtheit der deutschen Urkunde. Der Weg hat mehrere Stufen: Vorbeglaubigung: durch die deutsche Stelle, die sonst die Apostille erteilen würde, also etwa Regierung, Bezirksregierung oder Landgericht. Endbeglaubigung: Manche Staaten verlangen danach zusätzlich eine Beglaubigung durch eine Bundesbehörde. Diese Aufgabe liegt seit dem 1. Januar 2023 beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Legalisation: durch die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes in Deutschland. Das usbekische Generalkonsulat bearbeitet solche Anträge nur auf dem Postweg; die Gebühr liegt dort nach eigenen Angaben zwischen 25 und 35 € für usbekische und zwischen 65 und 115 € für deutsche Staatsangehörige. Weil mehrere Behörden nacheinander arbeiten und oft per Post, dauert die Legalisation meist deutlich länger als eine Apostille. Übersetzung durch ermächtigte Übersetzer Deutsche Auslandsvertretungen fertigen keine Übersetzungen an. Das Auswärtige Amt verweist auf öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer in Deutschland. Sie sind in der gemeinsamen Datenbank der Landesjustizverwaltungen (justiz-dolmetscher.de) verzeichnet. Am Beispiel Russland beschreibt die Deutsche Botschaft Moskau zwei Wege: Entweder wird in Russland übersetzt — russische Übersetzer und Notare akzeptieren das Original dann nur mit Apostille. Oder es wird in Deutschland übersetzt; dann braucht die Bestätigung des Übersetzers ihrerseits eine Apostille. Wichtig in beiden Fällen: Die Apostille kommt zuerst auf das Original, damit sie mitübersetzt werden kann. Die richtige Reihenfolge Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt, Sterbeurkunde in ausreichender Zahl. Apostille — oder bei Usbekistan und Tadschikistan Vorbeglaubigung und Legalisation. Übersetzung der Urkunde samt Apostille, wenn das Zielland sie verlangt. Konsulat des Ziellandes: Genehmigung beziehungsweise Bescheinigung für die Überführung. Welche Unterlagen außer der Sterbeurkunde gebraucht werden, steht im Beitrag „Welche Dokumente werden für eine internationale Überführung benötigt?“. Woran es in der Praxis hakt Namensschreibweise. Steht der Name in Reisepass, Sterbeurkunde und Übersetzung unterschiedlich — etwa „Jurij“, „Yuriy“, „Iurii“ —, fragen Konsulate und Behörden nach. Wir gleichen die Umschrift mit dem Pass ab, bevor übersetzt wird. Postweg. Schriftliche Anträge auf Apostille können mehrere Wochen dauern. Persönliche Vorsprache ist, wo möglich, oft schneller. Beurkundung zurückgestellt. Fehlen dem Standesamt ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden, gibt es noch keine Sterbeurkunde — und damit auch keine Apostille. Falsches Verfahren. Eine Apostille für Usbekistan oder Tadschikistan hilft nicht weiter und kostet Zeit. Ob die Überführung selbst auf die Apostille warten muss, hängt davon ab, wofür das Zielland die Urkunde braucht: für die Genehmigung des Konsulats oder erst später für Behörden vor Ort. Das klären wir vorab. Eine Auslandsüberführung dauert bei uns typischerweise 3 bis 7 Werktage. Welche Beglaubigungen nötig sind, steht in unserem schriftlichen Festpreis, den Sie in wenigen Stunden erhalten — zu den Kosten allgemein siehe „Kosten einer Überführung ins Ausland“. Häufige Fragen Braucht die Sterbeurkunde für eine Überführung eine Apostille?Für die meisten Zielländer ja, wenn die Behörden dort die deutsche Urkunde verwenden sollen. Ausnahmen: Für Usbekistan und Tadschikistan gilt statt der Apostille die Legalisation. Die Türkei und die Republik Moldau erkennen die mehrsprachige Sterbeurkunde nach dem CIEC-Übereinkommen ohne Legalisation an. Wer stellt die Apostille auf eine deutsche Sterbeurkunde aus?Das ist je nach Bundesland verschieden. In Bayern ist es die Regierung des Regierungsbezirks, in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung. Für Übersetzungen und notarielle Urkunden sind in der Regel Amts- oder Landgerichte zuständig. Was ist eine internationale Sterbeurkunde?Eine mehrsprachige Sterbeurkunde nach dem CIEC-Übereinkommen Nr. 16, die viele Standesämter ausstellen. Vertragsstaaten wie die Türkei und die Republik Moldau müssen sie ohne Legalisation anerkennen. Für Länder, die nicht Vertragsstaat sind, ersetzt sie die Apostille nicht. Was gilt für Usbekistan und Tadschikistan?Deutschland hat gegen den Beitritt beider Staaten zum Apostille-Übereinkommen Einspruch erhoben. Die Sterbeurkunde wird deshalb zuerst in Deutschland vorbeglaubigt und dann von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes legalisiert. Erst übersetzen oder erst die Apostille?Erst die Apostille auf das Original, dann die Übersetzung. So wird die Apostille mitübersetzt. Wird in Deutschland übersetzt, braucht die Übersetzung für manche Länder, etwa Russland, eine eigene Apostille. Wie lange dauert eine Apostille?Das hängt von der Behörde ab. Die Regierung von Mittelfranken rät bei schriftlichen Anträgen zu drei Wochen Bearbeitung plus Postweg; bayerische Gerichte nennen für ihre Apostillen zwei bis drei Werktage. Eine Legalisation dauert meist länger. Kontakt · 24/7 Rufen Sie an — wir kümmern uns um Urkunden und Beglaubigungen Sagen Sie uns, wo der Verstorbene gestorben ist und in welches Land er überführt werden soll. Wir klären, ob eine Apostille oder eine Legalisation nötig ist, veranlassen Übersetzung und Konsulatsgenehmigung und rufen Sie innerhalb der nächsten Stunde zurück. Rund um die Uhr, auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Englisch. Rückruf innerhalb einer StundeSchriftlicher Festpreis in wenigen StundenRund um die Uhr, in 4 Sprachen Jetzt anrufen+49 1511 74 63 888 Rückruf anfordern → Rudolf NordheimerGeschäftsführer, Ihr AnsprechpartnerDas erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Dieser Text gibt den Stand der veröffentlichten Regelungen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten, Gebühren und die Anforderungen der Zielländer können sich ändern und unterscheiden sich je nach Bundesland und Behörde. Rudolf Nordheimer Vollständige Bio ansehen
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