Bestattungsinstitut | Überführung von Toten und Leichentransporte
Ritual Service 24 Dokumente

Warum der Verstorbene nicht freigegeben wird: Obduktion und Staatsanwaltschaft

Тихий коридор ведомства со скамейкой и папкой документов

Die Familie hat die Beisetzung in der Heimat schon geplant, doch der Verstorbene wird nicht freigegeben. Im Krankenhaus heißt es „warten Sie auf die Freigabe“, die Polizei nennt ein Aktenzeichen, und niemand sagt, wie lange es dauert. Meist steckt ein übliches Verfahren dahinter: die Prüfung einer ungeklärten Todesursache. Hier steht, warum das so ist, was die Familie tun kann und wie sich unnötige Tage vermeiden lassen.

Wann Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden

Der Arzt, der den Tod feststellt, vermerkt die Todesart: natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt. Gibt es Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod oder ist die Ursache unklar, muss die Polizei die Staatsanwaltschaft informieren. So schreibt es § 159 der Strafprozessordnung (StPO) vor.

Typische Fälle: ein plötzlicher Tod zu Hause ohne bekannte schwere Erkrankung, ein Sturz, ein Arbeits- oder Verkehrsunfall, ein Tod kurz nach einer Operation, der Tod eines jungen Menschen. Das bedeutet nicht, dass die Familie unter Verdacht steht. Die Prüfung soll Fremdverschulden ausschließen und läuft für alle gleich ab.

Warum der Verstorbene nicht freigegeben wird

Ebenfalls in § 159 StPO steht: Für die Bestattung ist die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Solange sie fehlt, darf der Verstorbene weder beigesetzt noch eingeäschert noch ins Ausland überführt werden. Ohne diese Freigabe wird auch kein Leichenpass ausgestellt.

Obduktion: wer entscheidet und ob man widersprechen kann

Um die Todesursache zu klären, kann die Staatsanwaltschaft eine rechtsmedizinische Obduktion anordnen. Sie findet in einem Institut für Rechtsmedizin statt. Ist sie von Staatsanwaltschaft oder Gericht angeordnet, ist die Zustimmung der Angehörigen nicht erforderlich.

Religiöse Anliegen — etwa eine möglichst schnelle Beisetzung — sollten Sie dennoch mitteilen. Sie können bei der Planung berücksichtigt werden, die Entscheidung bleibt aber bei der Behörde. Wir geben solche Anliegen zusammen mit der Anfrage zur Freigabe weiter.

Wie lange es in der Regel dauert

Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht; sie hängt von der jeweiligen Staatsanwaltschaft und der Auslastung des Instituts ab. Meist kommt die Freigabe innerhalb weniger Tage. Sind weitere Untersuchungen nötig, kann es länger dauern. Die Freigabe wartet in der Regel nicht auf alle Laborergebnisse, garantieren kann das aber niemand im Voraus.

Wenn die Familie eine Einäscherung wünscht

Vor einer Einäscherung findet in den meisten Bundesländern eine zweite amtliche Leichenschau statt. Bei ungeklärter Todesursache ist die Einäscherung erst nach der Freigabe durch die Staatsanwaltschaft möglich. Wenn Sie eine Urnenüberführung planen, sagen Sie es uns gleich — dann fügt sich dieser Schritt ohne zusätzliche Tage in den Ablauf ein.

Was die Familie während der Prüfung tun kann

  1. Aktenzeichen erfragen. Die Polizei nennt das Aktenzeichen oder die zuständige Dienststelle. Damit fragen wir Stand und Freigabe ab.
  2. Bestattungsunternehmen benennen. Dann wissen Institut und Staatsanwaltschaft, an wen der Verstorbene übergeben wird.
  3. Unterlagen parallel vorbereiten. Reisepass des Verstorbenen, Geburts- und Heiratsurkunde, Vollmacht — das wird ohnehin gebraucht, dafür muss niemand auf die Freigabe warten.
  4. Keine Flüge buchen und keinen Beisetzungstermin festlegen, solange die Freigabe fehlt. Wir nennen ein realistisches Datum, sobald sie vorliegt.

War der Verstorbene zu Besuch in Deutschland, spielt zusätzlich die Versicherung eine Rolle — dazu der Beitrag „Angehöriger zu Besuch in Deutschland verstorben“. Weitere häufige Ursachen für Verzögerungen fasst der Beitrag „Welche Hindernisse können bei einer internationalen Überführung entstehen?“ zusammen.

Häufige Fragen

Können Angehörige eine Obduktion ablehnen?

Wenn Staatsanwaltschaft oder Gericht die Obduktion angeordnet haben, ist die Zustimmung der Familie nicht erforderlich. Teilen Sie religiöse Wünsche mit: Sie können bei der Planung berücksichtigt werden, die Entscheidung liegt aber bei der Behörde.

Wie lange dauert die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft?

Meist einige Tage, manchmal länger, wenn weitere Untersuchungen nötig sind. Wir fragen den Stand über das Aktenzeichen ab und holen den Verstorbenen direkt nach der Freigabe ab.

Heißt das, die Familie steht unter Verdacht?

Nein. Es ist das übliche Verfahren bei jedem nicht natürlichen oder ungeklärten Tod.

Ist nach einer Obduktion eine Abschiednahme möglich?

In vielen Fällen ja, nach der Versorgung des Verstorbenen. Sagen Sie uns früh Bescheid: Wir prüfen die Möglichkeit und planen den Abschied vor der Abreise ein.

Kann eingeäschert werden, solange das Ermittlungsverfahren läuft?

Nein. Zuerst ist die Freigabe der Staatsanwaltschaft nötig. Vor einer Einäscherung findet in den meisten Bundesländern zusätzlich eine zweite amtliche Leichenschau statt.

Rufen Sie an — wir übernehmen die Abstimmung

Nennen Sie uns das Aktenzeichen oder zumindest Ort und Einrichtung, in der sich der Verstorbene befindet. Wir setzen uns mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Institut in Verbindung, klären den Stand und holen den Verstorbenen direkt nach der Freigabe ab. Rund um die Uhr, auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Englisch.

Telefon: +49 1511 7463888 · Rückrufservice

Dieser Text gibt den Stand der veröffentlichten Regelungen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben der Staatsanwaltschaft und der Behörden im Einzelfall.

Autoren-Avatar
Rudolf Nordheimer
Relevante Themen
Rückrufservice

Wir rufen sie umgehend zurück


    Unsere übliche Antwortzeit 24 Stunden
    Kontakt

    Beschreiben Sie uns Ihr Anliegen, und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.


      Rückmeldung innerhalb 24 Stunden
      Wir sind jetzt persönlich für Sie da.

      24/7 erreichbar – auch an Sonn- und Feiertagen.

      Oder schreiben Sie uns direkt per WhatsApp

      Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie sofort.
      ✓ Kostenlose Erstberatung
      ✓ Unterstützung bei Behörden
      ✓ Internationale Überführungen