Rudolf Nordheimer Ratgeber Der Leichenpass ist das Dokument, ohne das kein Verstorbener im Sarg ins Ausland überführt wird. Viele Familien hören das Wort zum ersten Mal, wenn es heißt: „Wir warten noch auf den Leichenpass.“ Hier steht, was er ist, wer ihn ausstellt, welche Unterlagen dafür nötig sind und woran es in der Praxis hakt. Was der Leichenpass ist Der Leichenpass geht auf das Berliner Abkommen über die Leichenbeförderung von 1937 zurück. Nach dessen Artikel 1 braucht jede Leichenbeförderung einen besonderen Pass. Er enthält mindestens Namen, Vornamen und Alter des Verstorbenen sowie Ort, Tag und Ursache des Todes. Das Abkommen empfiehlt, ihn neben der Landessprache in einer international gebräuchlichen Sprache auszustellen; in Deutschland wird er mehrsprachig ausgestellt. Er begleitet den Verstorbenen während der gesamten Überführung und wird bei Grenz- und Zollkontrollen vorgelegt. Wann er gebraucht wird Überführung ins Ausland im Sarg: immer dann, wenn das Zielland oder ein Durchreiseland ihn verlangt — in der Praxis bei nahezu jeder internationalen Überführung. Überführung in ein anderes Bundesland: nur, wenn das Recht dort ihn vorschreibt. Urne: nicht nötig. Für Leichenasche gelten andere Unterlagen. Wer ihn ausstellt Das ist Ländersache, und die Zuständigkeit ist nicht überall gleich. Zwei Beispiele: In Bayern stellt die Gemeinde den Leichenpass aus, in deren Gebiet die Beförderung beginnt; seit dem 1. September 2025 können Gemeinden den Antrag auch online anbieten. In Brandenburg ist das Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Für Familien ist das vor allem eines: ein Grund, die Beantragung dem Bestattungsunternehmen zu überlassen, das die örtlichen Wege kennt. Welche Unterlagen gebraucht werden Die genaue Liste hängt vom Bundesland ab. Typisch sind: Todesbescheinigung des Arztes — bei Überführungen ins Ausland verlangt etwa Bayern darauf einen Vermerk des Standesamts über die Beurkundung des Sterbefalls; Unterlagen des Standesamts, in der Regel die Sterbeurkunde; Einsargungsbescheinigung beziehungsweise Nachweis über den verlöteten Zinksarg; Freigabe der Staatsanwaltschaft, wenn der Tod nicht natürlich oder ungeklärt ist; Nachweis einer zweiten Leichenschau, wo das Landesrecht sie vorschreibt — in Brandenburg zum Beispiel ist sie Voraussetzung für den Leichenpass; Nachweis der Bestattungsmöglichkeit am Zielort, den manche Länder verlangen, etwa Sachsen-Anhalt. Mehr zum Zinksarg im Beitrag „Zinksarg bei der Überführung ins Ausland“, zur Freigabe im Beitrag „Warum der Verstorbene nicht freigegeben wird“. Wie lange es dauert und was es kostet Liegen alle Unterlagen vor, stellt die Behörde den Leichenpass meist zügig aus. Die Zeit geht fast immer vorher verloren: bis der Sterbefall beurkundet ist, bis die Staatsanwaltschaft freigibt, bis ein Termin für die zweite Leichenschau gefunden ist oder bis der Nachweis aus dem Zielland kommt. Die Gebühren legen die Behörden selbst fest und unterscheiden sich deshalb. In unserem Festpreis sind Leichenpass und Behördengänge enthalten. Leichenpass und Konsulat: zwei verschiedene Dinge Der Leichenpass ist ein deutsches Dokument. Das Konsulat des Ziellandes erteilt davon unabhängig seine eigene Genehmigung — und verlangt dafür häufig, dass der Leichenpass schon vorliegt. Die Reihenfolge ist deshalb wichtig: erst Beurkundung und Leichenpass, dann Konsulat, dann Transport. Häufige Stolpersteine Unterschiedliche Schreibweisen des Namens. Weichen Pass, Sterbeurkunde und Leichenpass in der Umschrift voneinander ab, etwa bei kyrillischen Namen, kann das beim Konsulat oder an der Grenze zu Rückfragen führen. Wir gleichen die Schreibweise vorher ab. Beurkundung zurückgestellt. Fehlen Unterlagen für das Standesamt, etwa ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden, verzögert sich alles Weitere. Freigabe fehlt. Ohne Genehmigung der Staatsanwaltschaft gibt es keinen Leichenpass. Häufige Fragen Wer stellt den Leichenpass aus?Das hängt vom Bundesland ab. In Bayern ist es die Gemeinde, in der die Beförderung beginnt, in Brandenburg das Gesundheitsamt. Wir wissen, welche Stelle zuständig ist, und beantragen den Leichenpass für Sie. Braucht auch eine Urne einen Leichenpass?Nein. Der Leichenpass ist für die Beförderung eines Verstorbenen im Sarg vorgesehen. Für die Urne werden andere Unterlagen verlangt, vor allem Sterbeurkunde und Einäscherungsbescheinigung. Wie lange dauert es, bis der Leichenpass vorliegt?Liegen alle Unterlagen vollständig vor, geht es meist schnell. Verzögerungen entstehen fast immer vorher: bei der Beurkundung im Standesamt, der Freigabe der Staatsanwaltschaft oder einer vorgeschriebenen zweiten Leichenschau. Ersetzt der Leichenpass die Genehmigung des Konsulats?Nein. Viele Konsulate verlangen den Leichenpass sogar als Voraussetzung für ihre eigene Genehmigung. Beide Dokumente werden gebraucht. Kann die Familie den Leichenpass selbst beantragen?Grundsätzlich ja, in der Praxis übernimmt es das Bestattungsunternehmen, weil es auch Einsargung und weitere Nachweise liefert. Das spart Wege und Rückfragen. Kontakt · 24/7 Rufen Sie an — wir kümmern uns um die Papiere Sagen Sie uns, wo der Verstorbene gestorben ist und wohin er überführt werden soll. Wir klären, welche Behörde zuständig ist, stellen die Unterlagen zusammen und beantragen den Leichenpass. Rund um die Uhr, auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Englisch. Rückruf innerhalb einer StundeSchriftlicher Festpreis in wenigen StundenRund um die Uhr, in 4 Sprachen Jetzt anrufen+49 1511 74 63 888 Rückruf anfordern → Rudolf NordheimerGeschäftsführer, Ihr AnsprechpartnerDas erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Dieser Text gibt den Stand der veröffentlichten Regelungen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten und Unterlagen unterscheiden sich je nach Bundesland. Rudolf Nordheimer Vollständige Bio ansehen
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