Rudolf Nordheimer Ratgeber Die Einäscherungsbescheinigung stellt das Krematorium nach der Einäscherung aus. Sie bestätigt, wessen Asche sich in der versiegelten Urne befindet, und ist das wichtigste Dokument für eine Beisetzung im Ausland. Einen bundesweit geregelten „Urnenpass“, vergleichbar dem Leichenpass für Särge, gibt es in Deutschland nicht: Mit dem Wort sind meist die Papiere gemeint, die eine Urne auf dem Weg ins Zielland begleiten. Hier erklären wir die Begriffe, wer welches Dokument ausstellt und wann es gebraucht wird. Die Dokumente für die Urne auf einen Blick Rund um eine Feuerbestattung entstehen mehrere Papiere mit ähnlich klingenden Namen. Die Tabelle zeigt, wer sie ausstellt und wofür sie dienen. DokumentAusstellerZweckWann nötigTodesbescheinigung (Totenschein)Arzt nach der ersten LeichenschauFeststellung von Tod, Todesart und Todesursacheimmer; Grundlage für die SterbeurkundeSterbeurkundeStandesamt des Sterbeortesamtlicher Nachweis des Todesimmer; für das Ausland meist als internationale Urkunde, je nach Land mit Apostille oder LegalisationBescheinigung der zweiten LeichenschauArzt im Auftrag der Gesundheitsbehörde (je nach Bundesland)bestätigt, dass kein Anhalt für einen nicht natürlichen Tod bestehtvor jeder EinäscherungFreigabe der StaatsanwaltschaftStaatsanwaltschafterlaubt die Einäscherung bei nicht natürlichem oder ungeklärtem Todnur in diesen FällenEinäscherungsbescheinigungKrematoriumbestätigt Einäscherung und Zuordnung der Aschefür eine Beisetzung im Ausland praktisch immerUrnenbegleitschein, ÜbergabepapiereKrematorium oder Bestatter (Form nicht einheitlich)begleitet die Urne und dokumentiert die Übergabenbeim Transport der UrneBestätigung über den Inhalt der UrneBestattererklärt, dass die Urne nur die Asche des Verstorbenen enthältvon vielen Zielländern und Fluggesellschaften verlangt„Urnenpass“kein bundeseinheitliches Dokument; einzelne Gesundheitsämter stellen auf Antrag eine Bescheinigung ausBegleitnachweis für den Transportnur wenn Zielland, Transitland oder Fluggesellschaft es verlangenLeichenpassGesundheitsamt oder Ordnungsbehörde, je nach Bundeslandgrenzüberschreitende Beförderung eines Verstorbenen im Sargnur bei der Sargüberführung, nicht für die UrneGenehmigung oder Legalisation des KonsulatsVertretung des ZiellandesEinfuhrerlaubnis bzw. Anerkennung der deutschen Papierewenn das Zielland es verlangt Einäscherungsbescheinigung: was drinsteht und wer sie bekommt Nach der Einäscherung stellt das Krematorium eine Bescheinigung aus. Je nach Haus heißt sie Einäscherungsbescheinigung, Kremierungsbescheinigung oder Einäscherungsnachweis; gemeint ist dasselbe Dokument. Ein bundesweit einheitliches Formular gibt es nicht, die Angaben ähneln sich aber: Name, Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen; Datum der Einäscherung sowie Name und Ort des Krematoriums; die Einäscherungsnummer; Stempel und Unterschrift des Krematoriums. Die Einäscherungsnummer ist der Schlüssel zur Zuordnung. Vor der Einäscherung wird dem Sarg ein feuerfester Nummernstein beigegeben, der danach mit der Asche in die Urne kommt. Dieselbe Nummer steht in der Regel auf dem Urnendeckel und im Einäscherungsverzeichnis des Krematoriums. Anschließend wird die Urne verschlossen und versiegelt. So lässt sich auch nach Wochen und über Grenzen hinweg nachweisen, wessen Asche sie enthält. Gesondert beantragen müssen Sie die Bescheinigung nicht. Das Krematorium übergibt sie dem beauftragten Bestatter, meist zusammen mit der Urne. Für eine Beisetzung im Ausland wird sie im Original gebraucht; wie viele Ausfertigungen und Beglaubigungen nötig sind, klären wir vorab mit dem Konsulat und dem Partnerbestatter im Zielland. Vor der Einäscherung: die zweite Leichenschau Nach einer Einäscherung lässt sich die Todesursache nicht mehr untersuchen. Deshalb verlangt das Bestattungsrecht der Länder vorher eine weitere ärztliche Leichenschau, die sogenannte zweite Leichenschau. Erst wenn sie keinen Anhalt für einen nicht natürlichen Tod ergeben hat, darf das Krematorium einäschern. In Nordrhein-Westfalen veranlasst die untere Gesundheitsbehörde des Sterbe- oder Auffindungsortes diese Leichenschau. Der Arzt bestätigt mit einer Bescheinigung, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorliegen (§ 15 Abs. 1 Bestattungsgesetz NRW). Lässt sich die Todesursache nicht sicher klären, kann die Behörde eine Obduktion anordnen. Wird ein Verstorbener aus dem Ausland zur Einäscherung nach NRW überführt, ist die Gesundheitsbehörde am Ort des Krematoriums zuständig; sie kann auf die Leichenschau verzichten, wenn eine eindeutige Bescheinigung über einen natürlichen Tod vorliegt. Andere Bundesländer regeln Zuständigkeit und Ablauf in ihrem eigenen Bestattungsrecht; oft findet die Untersuchung durch Amts- oder Rechtsmediziner direkt im Krematorium statt. Die Gebühr richtet sich nach Landes- bzw. Kommunalrecht. Ist der Tod nicht natürlich oder ungeklärt, tritt die Freigabe der Staatsanwaltschaft an die Stelle dieser Bescheinigung. Mehr dazu im Beitrag „Warum der Verstorbene nicht freigegeben wird“. Gibt es einen amtlichen Urnenpass? Nicht als bundesweit geregeltes Dokument. Der Leichenpass beruht auf internationalen Abkommen über die Beförderung von Leichen, dem Berliner Abkommen von 1937 und dem Übereinkommen des Europarats über die Überführung von Leichen von 1973. Dieses Übereinkommen nimmt die Beförderung von Leichenasche ausdrücklich aus (Art. 1 Abs. 3). Ein vergleichbares Abkommen für Urnen gibt es nicht, und damit auch keinen einheitlichen „Urnenpass“. Im Sprachgebrauch taucht das Wort trotzdem auf, und zwar in zwei Bedeutungen. Meist meinen Familien und auch manche Bestatter damit die Gesamtheit der Begleitpapiere: Sterbeurkunde, Einäscherungsbescheinigung und Bestätigung über den Inhalt der Urne. Daneben stellen einzelne Gesundheitsämter auf Antrag eine eigene Bescheinigung für den Urnentransport aus und nennen sie Urnenpass. Die Region Hannover etwa führt ein gemeinsames Antragsformular für Leichen- und Urnenpass, bei Urnen ist die Einäscherungsbescheinigung beizulegen. Ob ein solches Dokument nötig ist, hängt davon ab, was Zielland, Transitland oder Fluggesellschaft verlangen. Für den umgekehrten Weg stellen deutsche Auslandsvertretungen eine sogenannte Urnenbescheinigung aus, wenn eine Urne aus dem Ausland nach Deutschland kommt. Was dabei gilt, beschreiben wir im Beitrag „Urne aus dem Ausland nach Deutschland holen“. Urnenbegleitschein und Beisetzungsnachweis Auch der Urnenbegleitschein ist kein bundesweit einheitliches Formular. Gemeint ist das Papier, das die Urne vom Krematorium zum Friedhof oder Bestatter begleitet, mit Namen des Verstorbenen, Einäscherungsnummer und Empfänger. Häufig dient es zugleich als Rückmeldung, auf der der Friedhof die Beisetzung bestätigt. Bezeichnung und Gestaltung unterscheiden sich von Krematorium zu Krematorium. Hintergrund ist die Bestattungspflicht, die in Deutschland auch für die Asche gilt. In Nordrhein-Westfalen darf das Krematorium die versiegelte Urne den Hinterbliebenen oder ihren Beauftragten zur Beförderung aushändigen; diese müssen dem Krematorium innerhalb von sechs Wochen die ordnungsgemäße Beisetzung nachweisen (§ 15 Abs. 5 BestG NRW). Andere Bundesländer regeln das abweichend, und viele Krematorien geben Urnen nur an Bestatter oder Friedhöfe heraus. Bei einer Überführung ins Ausland lassen wir uns deshalb vorab den Bestattungsort bestätigen und nach der Beisetzung eine Bestätigung des Friedhofs oder Partnerbestatters geben. Wie wir Urnen übernehmen, verpacken und begleiten, beschreiben wir auf der Seite Urnenüberführung ins Ausland. Leichenpass oder Einäscherungsbescheinigung: der Unterschied Der Leichenpass ist für die Überführung eines Verstorbenen im Sarg gedacht. Ausgestellt wird er, je nach Bundesland, vom Gesundheitsamt oder der Ordnungsbehörde, und zwar auf der Grundlage von Sterbeurkunde, Todesbescheinigung und gegebenenfalls Freigabe. Für eine Urne wird kein Leichenpass ausgestellt. Wer zunächst eine Sargüberführung geplant hat und sich dann für eine Einäscherung in Deutschland entscheidet, braucht andere Papiere. Was für den Sarg gilt, steht im Beitrag „Leichenpass: was er ist, wer ihn ausstellt und welche Unterlagen nötig sind“. Was das Zielland zusätzlich verlangen kann Welche Unterlagen die Urne begleiten müssen, bestimmt vor allem das Zielland. Häufig verlangt werden: Bestätigung über den Inhalt der Urne. Eine Erklärung des Bestatters, dass die versiegelte Urne ausschließlich die Asche des genannten Verstorbenen enthält. Auch Fluggesellschaften und Zollbehörden fragen danach. Apostille oder Legalisation. Für Staaten des Haager Apostille-Übereinkommens genügt meist die Apostille, für andere ist eine Legalisation über das Konsulat nötig. Manche Länder verlangen das nur für die Sterbeurkunde, andere auch für die Einäscherungsbescheinigung. Einzelheiten im Beitrag „Sterbeurkunde, Apostille und Legalisation“. Genehmigung des Konsulats. Einige Staaten verlangen eine Einfuhrgenehmigung oder eine Bestätigung der Papiere durch ihre Vertretung in Deutschland. Übersetzungen. Beglaubigte Übersetzungen in die Landessprache, wenn die Behörden am Zielort deutsche Urkunden nicht annehmen. Nachweis des Bestattungsortes. Eine Bestätigung des Friedhofs oder der Familie, wo die Urne beigesetzt wird. Die Kombination ist von Land zu Land verschieden und ändert sich gelegentlich. Wir prüfen die Anforderungen bei jedem Auftrag aktuell mit der zuständigen Vertretung. Einen Überblick über Genehmigungen gibt der Beitrag „Urne ins Ausland bringen: Welche Genehmigungen und Dokumente nötig sind“. Wer die Papiere beantragt und wie lange es dauert Die Einäscherung beantragt der Bestatter im Auftrag der Angehörigen. Dazu gehören die Todesbescheinigung, die Sterbeurkunde und eine Erklärung, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entspricht. Hat er sie zu Lebzeiten abgelehnt, ist sie nicht zulässig. Zweite Leichenschau, Einäscherungsbescheinigung und Bestätigung über den Urneninhalt organisiert ebenfalls der Bestatter; Sie müssen dafür keine Behörde aufsuchen. Vor der Einäscherung sind die Mindestfristen des jeweiligen Landesrechts abzuwarten, danach folgen zweite Leichenschau und Einäscherung. Die Einäscherungsbescheinigung liegt in der Regel vor, sobald die Urne übergeben wird. Am längsten dauern meist Beglaubigungen und Termine beim Konsulat. Eine Auslandsüberführung dauert typischerweise 3 bis 7 Werktage; die Abholung des Verstorbenen in Deutschland erfolgt in der Regel am selben Tag. Eine Urnenüberführung ist ab 990 € möglich. Den schriftlichen Festpreis für Ihr Zielland erhalten Sie in wenigen Stunden. Ein Hinweis, weil ältere Ratgeber noch den Postversand nennen: Die Deutsche Post beziehungsweise DHL hat den Urnenversand zum 1. Oktober 2025 national wie international eingestellt. Häufige Fragen Was ist eine Einäscherungsbescheinigung?Die Bescheinigung des Krematoriums, dass ein bestimmter Verstorbener eingeäschert wurde. Sie nennt Namen und Daten des Verstorbenen, Datum und Ort der Einäscherung und die Einäscherungsnummer, die auch auf der Urne steht. Gibt es in Deutschland einen Urnenpass?Nicht als bundesweit geregeltes Dokument wie den Leichenpass. Meist sind mit dem Wort die Begleitpapiere der Urne gemeint. Einzelne Gesundheitsämter stellen auf Antrag eine eigene Bescheinigung aus, wenn das Zielland sie verlangt. Brauche ich für eine Urne einen Leichenpass?Nein. Der Leichenpass gilt für die Überführung eines Verstorbenen im Sarg. Für die Urne werden Sterbeurkunde, Einäscherungsbescheinigung und je nach Zielland weitere Bestätigungen gebraucht. Wer beantragt die Einäscherungsbescheinigung?Sie muss nicht gesondert beantragt werden. Das Krematorium stellt sie nach der Einäscherung aus und übergibt sie dem beauftragten Bestatter, meist zusammen mit der Urne. Warum ist vor der Einäscherung eine zweite Leichenschau nötig?Nach der Einäscherung lässt sich die Todesursache nicht mehr untersuchen. Deshalb bestätigt vorher ein weiterer Arzt, dass kein Anhalt für einen nicht natürlichen Tod besteht. In Nordrhein-Westfalen veranlasst das die Gesundheitsbehörde. Muss die Einäscherungsbescheinigung apostilliert werden?Das hängt vom Zielland ab. Manche Länder verlangen für Sterbeurkunde und Einäscherungsbescheinigung eine Apostille oder Legalisation, andere nicht. Wir klären das vor der Überführung mit dem Konsulat. Wie lange dauert eine Urnenüberführung ins Ausland?Eine Auslandsüberführung dauert typischerweise 3 bis 7 Werktage. Beglaubigungen und Termine beim Konsulat bestimmen meist, wie lange es im Einzelfall dauert. Kontakt · 24/7 Wir kümmern uns um alle Papiere für die Urne Nennen Sie uns das Zielland und den Ort, an dem sich der Verstorbene befindet. Wir beschaffen Sterbeurkunde, Einäscherungsbescheinigung und die Bestätigungen, die das Zielland verlangt, und organisieren die Überführung der Urne. Einen Rückruf erhalten Sie innerhalb der nächsten Stunde. Rückruf innerhalb einer StundeSchriftlicher Festpreis in wenigen StundenRund um die Uhr, in 4 Sprachen Jetzt anrufen+49 1511 74 63 888 Rückruf anfordern → Rudolf NordheimerGeschäftsführer, Ihr AnsprechpartnerDas erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Dieser Text gibt den Stand der veröffentlichten Regelungen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Bezeichnungen und Vorgaben für Unterlagen unterscheiden sich je nach Bundesland, Krematorium, Zielland und Fluggesellschaft und können sich ändern. Rudolf Nordheimer Vollständige Bio ansehen
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