Rudolf Nordheimer Ratgeber Nach einem Todesfall in Deutschland ist zuerst ein Arzt zu rufen, der die Leichenschau vornimmt, und ein Bestatter zu beauftragen. Der Tod muss dem Standesamt spätestens am dritten Werktag gemeldet werden; das übernimmt in der Regel der Bestatter, dazu wird auch der Personalausweis des Verstorbenen vorgelegt. Danach folgen Rentenversicherung, Krankenkasse, Versicherungen, Bank, Vermieter und Verträge. Diese Checkliste ordnet alles nach Zeitpunkt und zeigt, was die Familie selbst erledigt und was der Bestatter übernimmt. Sofort: die ersten Stunden Arzt rufen. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Zu Hause ist das der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117; bei einem plötzlichen oder unklaren Tod der Notruf 112. Im Krankenhaus oder Pflegeheim veranlasst das die Einrichtung. Was in welchem Fall zu tun ist, beschreiben wir im Beitrag „Tod zu Hause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim“. Bestatter beauftragen. Er holt den Verstorbenen ab, kümmert sich um die Überführung in eine Leichenhalle und übernimmt mit Ihrer Vollmacht die Wege zum Standesamt. Unterlagen suchen. Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil, Versicherungsunterlagen und ein Testament oder eine Bestattungsverfügung, falls vorhanden. Eine vollständige Liste finden Sie im Beitrag „Welche Dokumente werden benötigt?“. Unfallversicherung melden, wenn eine besteht. Viele Verträge verlangen bei einem Tod durch Unfall eine Meldung innerhalb von 48 Stunden. Maßgeblich sind die Bedingungen des eigenen Vertrags. Innerhalb von 36 Stunden bis drei Werktagen In dieser Phase stehen die gesetzlichen Fristen im Vordergrund. In Nordrhein-Westfalen ist ein Verstorbener spätestens 36 Stunden nach dem Tod, aber nicht vor Ausstellung der Todesbescheinigung, in eine Leichenhalle zu bringen. Andere Bundesländer regeln das in ihrem Bestattungsgesetz teils anders. Sterbefallanzeige beim Standesamt. Nach § 28 Personenstandsgesetz ist der Tod spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Ein beauftragter Bestatter darf die Anzeige schriftlich erstatten, was in der Praxis die Regel ist. Bei einem Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim zeigt die Einrichtung den Sterbefall an. Sterbeurkunden. Lassen Sie gleich mehrere Exemplare ausstellen. Bank, Versicherungen, Rentenversicherung und Vermieter verlangen jeweils eine. Für das Ausland gibt es die internationale Sterbeurkunde. Testament abliefern. Wer ein Testament des Verstorbenen findet, muss es nach § 2259 BGB unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern, auch wenn es ungültig erscheint. Öffnen oder behalten dürfen Sie es nicht. Arbeitgeber informieren, wenn der Verstorbene noch berufstätig war. Manche Tarifverträge sehen ein Sterbegeld für Hinterbliebene vor. Was tun mit dem Personalausweis eines Verstorbenen? Der Personalausweis wird meist für die Sterbefallanzeige gebraucht, weil das Standesamt damit Identität und letzten Wohnsitz prüft. Geben Sie ihn deshalb dem Bestatter mit oder bringen Sie ihn selbst zum Standesamt. Eine eigene Abgabe beim Bürgeramt ist dann in der Regel nicht nötig. Was danach mit dem Ausweis geschieht, handhaben die Gemeinden unterschiedlich. Häufig wird er entwertet, etwa durch Lochung oder ein abgeschnittenes Eck, und kann der Familie als Andenken zurückgegeben werden. In Brandenburg dagegen behält das Standesamt nach einem Landeserlass den elektronischen Ausweis ein und leitet ihn an die Ausweisbehörde zur Vernichtung weiter. Den Reisepass behandeln die Behörden ebenso. Ein Ausweis, der nicht vorgelegt wurde, lässt sich beim Bürgeramt entwerten. Missbrauch ist nach der Beurkundung kaum möglich, weil der Tod im Melderegister eingetragen wird. Ausländischer Pass: Deutsche Behörden entwerten keine Pässe anderer Staaten. Für den Pass des Herkunftslandes ist dessen Konsulat zuständig. Dort erfahren Sie, ob der Pass abzugeben ist und ob der Sterbefall zusätzlich im Herkunftsland registriert werden muss. Für eine Überführung ins Ausland verlangen viele Konsulate den Pass ohnehin. Welche Beglaubigungen die deutschen Urkunden dafür brauchen, steht im Beitrag „Sterbeurkunde, Apostille und Legalisation“. In der ersten Woche: Rente, Krankenkasse, Versicherungen Rentenversicherung. Die Renten werden über den Renten Service der Deutschen Post ausgezahlt. Er erhält die Sterbefälle über die Meldebehörden und die Datenstelle der Rentenversicherung; melden Sie den Tod trotzdem selbst mit Sterbeurkunde und Rentennummer, damit nichts liegen bleibt. Die Rente für den Sterbemonat steht dem Verstorbenen noch zu. Beträge für spätere Monate fordert die Rentenversicherung über die Bank zurück; dieses Geld gehört nicht zum Nachlass. Sterbevierteljahr für Witwe oder Witwer. Bezog der Verstorbene eine Rente, erhält der hinterbliebene Ehe- oder eingetragene Lebenspartner für die drei Monate nach dem Sterbemonat die volle Rente des Verstorbenen, ohne Anrechnung eigenen Einkommens. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt diesen Betrag als Vorschuss in einer Summe, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service beantragt wird. Den eigentlichen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen Sie zusätzlich beim Rentenversicherungsträger. Krankenkasse. Melden Sie den Tod mit Sterbeurkunde. Waren Ehepartner oder Kinder familienversichert, endet diese Versicherung; lassen Sie sich zur eigenen Mitgliedschaft beraten. Ein Sterbegeld zahlen gesetzliche Krankenkassen seit 2004 nicht mehr. Lebens- und Sterbegeldversicherung. Melden Sie den Todesfall so schnell wie möglich, die genauen Fristen stehen im Vertrag. Bezugsberechtigte erhalten die Leistung oft unabhängig vom Erbe. Bank. Informieren Sie die Bank mit Sterbeurkunde. Daueraufträge laufen sonst weiter. Ohne Vollmacht über den Tod hinaus verlangt die Bank für den Zugriff auf Konten in der Regel einen Erbnachweis. Vermieter und Wohnung. Lebte der Verstorbene allein, sprechen Sie früh mit dem Vermieter über Schlüssel, Zählerstände und Räumung. Familienkasse und Leistungsträger. Wurden Kindergeld, Bürgergeld, Wohngeld oder Pflegeleistungen bezogen, melden Sie den Tod der zuständigen Stelle. In den ersten Monaten: Erbe, Verträge, digitale Konten Erbe annehmen oder ausschlagen. Die Ausschlagung ist nach § 1944 BGB innerhalb von sechs Wochen möglich, gerechnet ab Kenntnis vom Erbfall. Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder der Erbe sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält. Bei Verdacht auf Schulden sollten Sie die Frist im Blick behalten. Erbschein beim Nachlassgericht. Er wird beantragt, wenn Bank, Grundbuchamt oder Versicherung einen Nachweis verlangen und kein notarielles Testament vorliegt. Erbschaftsteuer. Erben müssen den Erwerb dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzeigen, sofern kein Notar oder Gericht das bereits getan hat. Mietvertrag. Tritt niemand aus dem Haushalt in den Vertrag ein, geht er auf die Erben über. Erben und Vermieter können innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB). Rundfunkbeitrag. Das Beitragskonto ist an die Person gebunden und wird mit einer Kopie der Sterbeurkunde beim Beitragsservice abgemeldet. Wohnt noch jemand in der Wohnung, meldet sich diese Person selbst an. Weitere Verträge. Strom, Gas, Telefon, Internet, Zeitungen, Vereine, Fitnessstudio, Kfz-Versicherung und Zulassung. Viele Anbieter akzeptieren eine Kündigung mit Sterbeurkunde. Digitale Konten. E-Mail, soziale Netzwerke, Streaming und Online-Shops gehören zum Nachlass; der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass Erben Zugang zu einem Facebook-Konto haben. Notieren Sie, welche Konten bestehen, und beantragen Sie bei den Anbietern Löschung oder Gedenkstatus. Steuern. Für das Todesjahr ist meist noch eine Einkommensteuererklärung nötig. Welche Kosten Angehörige absetzen können, steht im Beitrag „Welche Kosten können Angehörige nach einem Sterbefall steuerlich absetzen?“. Übersicht: wer, was, bis wann StelleWasFristWer kümmert sichArztLeichenschau, TodesbescheinigungsofortAngehörige oder EinrichtungBestatterAbholung, Überführung in die Leichenhallein NRW spätestens 36 Stunden nach dem TodAngehörige beauftragenUnfallversicherungTod durch Unfall meldenoft 48 Stunden (laut Vertrag)AngehörigeStandesamtSterbefallanzeige, Sterbeurkunden, Vorlage des Ausweisesspätestens 3. Werktagmeist BestatterNachlassgerichtTestament abliefernunverzüglichFinder des TestamentsKonsulat des HerkunftslandesPass, Registrierung, Unterlagen für Überführungvor der ÜberführungAngehörige oder BestatterRenten Service der Deutschen PostTod melden, Vorschuss SterbevierteljahrVorschuss innerhalb von 30 TagenWitwe oder WitwerKrankenkasse, ArbeitgeberTod melden, Familienversicherung klärenzeitnahAngehörigeLebens- und SterbegeldversicherungLeistung beantragenso schnell wie möglich (laut Vertrag)BezugsberechtigteBankTod melden, Daueraufträge prüfenzeitnahAngehörige oder ErbenNachlassgerichtErbe ausschlagen6 Wochen, mit Auslandsbezug 6 MonateErbenVermieterSonderkündigung1 Monat ab KenntnisErbenFinanzamtErwerb von Todes wegen anzeigen3 MonateErbenBeitragsservice, AnbieterRundfunkbeitrag und Verträge abmeldennach Erhalt der SterbeurkundeAngehörige oder Erben Was Ritual-Service24 Ihnen abnimmt Wir sind seit über 20 Jahren als Bestatter für Überführungen tätig, innerhalb Deutschlands und in über 30 Länder, in beide Richtungen. Mit Ihrer Vollmacht übernehmen wir alles, was mit dem Verstorbenen selbst und den amtlichen Papieren zu tun hat: Abholung, in Deutschland in der Regel am selben Tag; Sterbefallanzeige beim Standesamt, Vorlage des Ausweises und Beschaffung der Sterbeurkunden, auch der internationalen; Kontakt mit dem Konsulat, Beglaubigungen und Unterlagen für das Zielland; hygienische Versorgung über unsere Partner vor Ort; Bestattung in Deutschland oder Überführung in die Heimat; eine Auslandsüberführung dauert typischerweise 3 bis 7 Werktage. Rente, Bank, Versicherungen und Erbschaft bleiben Sache der Familie und, wo nötig, eines Anwalts oder Notars. Wir sagen Ihnen aber, welche Urkunden Sie dafür brauchen, und stellen sie in ausreichender Zahl bereit. Einen Überblick über die ersten Schritte gibt unsere Seite Im Todesfall, den Ablauf einer Beisetzung der Beitrag „Bestattung in Deutschland: Ablauf, Fristen und Kosten“. Soll der Verstorbene in sein Herkunftsland, lesen Sie weiter unter Überführung ins Ausland. Häufige Fragen Was mache ich mit dem Personalausweis eines Verstorbenen?Geben Sie ihn dem Bestatter mit oder legen Sie ihn selbst bei der Sterbefallanzeige im Standesamt vor. Dort oder bei der Ausweisbehörde wird er entwertet. Ob Sie ihn als Andenken zurückbekommen, regeln die Gemeinden unterschiedlich. Bis wann muss ein Todesfall beim Standesamt gemeldet werden?Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag, so § 28 Personenstandsgesetz. Meist erstattet der beauftragte Bestatter die Anzeige, bei einem Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim die Einrichtung. Muss ich die Rentenversicherung selbst informieren?Der Renten Service der Deutschen Post erfährt vom Tod über die Meldebehörden. Melden Sie ihn trotzdem selbst mit Sterbeurkunde. Renten für Monate nach dem Sterbemonat werden über die Bank zurückgefordert. Was ist das Sterbevierteljahr?Witwen und Witwer erhalten für die drei Monate nach dem Sterbemonat die volle Rente des Verstorbenen. Als Vorschuss wird sie gezahlt, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post beantragt wird. Bis wann kann man ein Erbe ausschlagen?Innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland oder hält sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland auf, beträgt die Frist sechs Monate. Was passiert mit dem Pass eines ausländischen Staatsangehörigen?Deutsche Behörden entwerten keine ausländischen Pässe. Zuständig ist das Konsulat des Herkunftslandes, das auch sagt, ob der Sterbefall dort registriert werden muss. Für eine Überführung wird der Pass meist gebraucht. Was übernimmt Ritual-Service24 nach einem Todesfall?Abholung, Sterbefallanzeige, Sterbeurkunden, Kontakt mit dem Konsulat, Unterlagen sowie Bestattung oder Überführung ins Ausland. Rente, Bank und Erbschaft erledigt die Familie selbst; die nötigen Urkunden bekommen Sie von uns. Kontakt · 24/7 Ein Anruf, und die Formalitäten liegen bei uns Sagen Sie uns, wo sich der Verstorbene befindet und ob er in Deutschland beigesetzt oder in seine Heimat überführt werden soll. Wir übernehmen Standesamt, Urkunden und Überführung und sagen Ihnen, welche Wege Ihnen selbst bleiben. Einen Rückruf erhalten Sie innerhalb der nächsten Stunde. Rückruf innerhalb einer StundeSchriftlicher Festpreis in wenigen StundenRund um die Uhr, in 4 Sprachen Jetzt anrufen+49 1511 74 63 888 Rückruf anfordern → Rudolf NordheimerGeschäftsführer, Ihr AnsprechpartnerDas erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Dieser Text gibt den Stand der veröffentlichten Regelungen wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen und Zuständigkeiten unterscheiden sich teilweise nach Bundesland, Versicherungsvertrag und Herkunftsland und können sich ändern. 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