Ratgeber Ja, eine Urne darf aus dem Ausland nach Deutschland gebracht werden. Zoll fällt dafür nicht an: Urnen mit der Asche Verstorbener sind von den Eingangsabgaben befreit. Entscheidend sind zwei andere Dinge. Erstens die Unterlagen – vor allem Sterbeurkunde und Einäscherungsbescheinigung, außerhalb der EU meist zusätzlich eine Urnenbescheinigung der deutschen Auslandsvertretung. Zweitens der Friedhofszwang: Auch eine im Ausland eingeäscherte Person wird in Deutschland auf einem Friedhof oder auf See beigesetzt. Eine Urnenüberführung nach Deutschland kostet bei uns als Richtwert 1.500 bis 3.500 €, dazu kommen die Gebühren des Friedhofs in Deutschland. Darf man eine Urne mit nach Deutschland nehmen? Die Einfuhr selbst ist erlaubt. Was danach mit der Urne geschieht, regelt aber nicht das Land, in dem die Einäscherung stattfand, sondern das Bestattungsgesetz des Bundeslandes, in dem beigesetzt wird. In Nordrhein-Westfalen etwa heißt es in § 15 Abs. 5 BestG NRW: Das Behältnis mit der Totenasche ist auf einem Friedhof oder auf See beizusetzen. Ähnliche Regeln gelten in fast allen Bundesländern. Viele Familien fragen deshalb: Wenn die Einäscherung in den Niederlanden, in der Schweiz oder in Frankreich stattfand, wo die Urne ausgehändigt wird – darf sie dann in Deutschland zu Hause stehen? In der Regel nicht. Sobald die Urne in Deutschland ist, gilt das deutsche Landesrecht. Wer die Asche zu Hause aufbewahrt oder im Garten verstreut, begeht in den meisten Ländern eine Ordnungswidrigkeit. Die Ausnahmen: Bremen und Rheinland-Pfalz Bremen erlaubt seit 2015, Asche auf privatem Grund oder auf ausgewiesenen Flächen auszubringen. Voraussetzung: Der Verstorbene hatte seinen letzten Hauptwohnsitz in Bremen und hat den Ort vorher schriftlich bestimmt. Die Urne dauerhaft zu Hause aufzubewahren, ist auch in Bremen nicht erlaubt. Rheinland-Pfalz hat im Herbst 2025 das liberalste Bestattungsgesetz Deutschlands in Kraft gesetzt. Die Urne darf an Angehörige ausgehändigt, die Asche verstreut oder in einigen Flüssen beigesetzt werden. Voraussetzung: letzter Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und ein zu Lebzeiten schriftlich festgelegter Wunsch, etwa in einer Totenfürsorgeverfügung. Andere Länder haben ihr Recht zwar modernisiert, etwa Schleswig-Holstein 2026, den Friedhofszwang für Urnen aber beibehalten. Ob Ihr Fall unter eine Ausnahme fällt, klären wir vor der Überführung – nicht erst, wenn die Urne angekommen ist. Die Seebestattung ist bundesweit eine zulässige Alternative zum Friedhof; mehr dazu auf der Seite Seebestattung. Welche Dokumente für die Urne nötig sind Friedhof und Bestattungsinstitut in Deutschland nehmen eine Urne nur mit Papieren an, aus denen hervorgeht, wer verstorben ist und dass die Urne ausschließlich dessen Asche enthält. Die Ankunft der Urne muss dem Friedhof oder Bestatter in Deutschland außerdem vorher angekündigt werden. DokumentWer stellt es ausWorauf es ankommt SterbeurkundeStandesamt bzw. Personenstandsbehörde im SterbelandAus EU-Staaten: ohne Apostille anerkannt, auf Antrag mit mehrsprachigem Formular statt Übersetzung. Aus Nicht-EU-Staaten: meist mit Apostille oder Legalisation und beglaubigter Übersetzung EinäscherungsbescheinigungKrematorium im SterbelandBestätigt die Einäscherung und dass die Urne nur die Asche des Verstorbenen enthält Urnenbescheinigung (oft „Urnenpass“ genannt)Deutsche Botschaft oder Generalkonsulat im SterbelandVor allem bei Überführungen aus Nicht-EU-Staaten. Verlangt werden in der Regel Sterbeurkunde, Einäscherungsbestätigung, Pass oder Passkopie und Angaben zum Transportweg. Gebührenpflichtig Pass oder Ausweiskopie des Verstorbenen–Für die Urnenbescheinigung und die Zuordnung BeisetzungszusageFriedhof oder Bestatter in DeutschlandBestätigt, dass die Urne dort angenommen und beigesetzt wird Welche Papiere genau verlangt werden, hängt vom Sterbeland und vom Friedhof ab. Einen Leichenpass braucht eine Urne nicht. Die deutschen Auslandsvertretungen stellen die Urnenbescheinigung aus, helfen aber nicht beim Transport selbst. In manchen Ländern werden Urnen außerdem gar nicht an Privatpersonen ausgehändigt – das Auswärtige Amt weist etwa für Russland darauf hin. Dann muss ohnehin ein Bestattungsunternehmen eingebunden werden. Die Begriffe erklären wir im Glossar. Zoll: EU oder Nicht-EU Aus einem EU-Staat gibt es keine Zollgrenze. Eine Zollanmeldung entfällt, es zählen allein die Papiere für Friedhof und Fluggesellschaft. Aus einem Nicht-EU-Staat greift eine besondere Befreiung: Nach Art. 113 der EU-Zollbefreiungsverordnung sind Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener von den Eingangsabgaben befreit. Der Zoll führt diesen Tatbestand ausdrücklich unter den außertariflichen Zollbefreiungen. Eine Urne ist also keine Handelsware, für die Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer berechnet wird. Befreit heißt aber nicht unkontrolliert: Bei Luftfracht wird die Urne am Flughafen zollrechtlich abgefertigt, und wer sie selbst mitbringt, sollte Sterbeurkunde und Einäscherungsbescheinigung griffbereit haben. Wie die Urne nach Deutschland kommt Als Luftfracht über ein Bestattungsunternehmen. Der übliche Weg bei größeren Entfernungen. Die Urne reist mit eigenen Frachtpapieren, wird durchleuchtet, verzollt und am Zielflughafen vom Bestatter übernommen, der sie zum Friedhof bringt. Im Fahrzeug. Innerhalb Europas oft einfacher, weil kein Frachtterminal dazwischenliegt. Im Handgepäck der Angehörigen. Viele Fluggesellschaften erlauben das, die Regeln unterscheiden sich aber deutlich. Transavia etwa lässt Urnen nur im Handgepäck zu, nicht aus Metall und mit Sterbeurkunde und Krematoriumsbescheinigung. Vueling erlaubt Hand- und Aufgabegepäck, wenn die Urne dicht verschlossen und nicht als Urne erkennbar verpackt ist. Die Urne muss sich bei der Sicherheitskontrolle durchleuchten lassen. Klären Sie die Bedingungen vor der Buchung mit der Airline. Nicht mehr per Post. Deutsche Post und DHL haben den Urnenversand zum 1. Oktober 2025 national wie international eingestellt. Auch wer die Urne selbst im Flugzeug mitnimmt, braucht in Deutschland einen Friedhof oder Bestatter, der sie annimmt. Diesen Teil können wir übernehmen, auch wenn Sie den Transport selbst erledigen. Der Ablauf in sechs Schritten Anruf und Klärung. Wo befindet sich der Verstorbene oder die Urne, wo soll beigesetzt werden, gibt es eine Versicherung? Danach erhalten Sie einen schriftlichen Festpreis. Einäscherung im Sterbeland. Ist sie noch nicht erfolgt, organisiert sie unser Partner vor Ort nach den dortigen Regeln. Unterlagen. Sterbeurkunde, Einäscherungsbescheinigung, je nach Land Apostille und Übersetzung. Urnenbescheinigung. Wo nötig, beantragt bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat. Transport und Einfuhr. Luftfracht oder Fahrzeug, mit Zollabfertigung bei Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten. Übergabe in Deutschland. An den Friedhof oder den Bestatter Ihrer Wahl – oder wir begleiten auch die Beisetzung. Wie lange es dauert Der Transport selbst ist meist die kürzeste Etappe. Wie lange es insgesamt dauert, bestimmen vor allem die Behörden im Sterbeland: wann der Verstorbene freigegeben wird, wann das Krematorium einen Termin hat, wie schnell Urkunden, Apostille und Urnenbescheinigung vorliegen. Aus dem europäischen Ausland geht es oft zügig, bei Ländern mit aufwendigen Beglaubigungen oder bei Feiertagen kann es deutlich länger werden. Einen verlässlichen Zeitrahmen nennen wir Ihnen, sobald wir die Lage vor Ort kennen. Was eine Urnenüberführung nach Deutschland kostet PostenBetrag Urnenüberführung aus dem Ausland nach Deutschland1.500 – 3.500 € Richtwert Einäscherung im Sterbeland, sofern noch nicht erfolgtFestpreis auf Anfrage, abhängig vom Land Urnenbescheinigung, Apostille, ÜbersetzungenGebühren der jeweiligen Stellen Grab, Beisetzung und Friedhofsgebühren in DeutschlandNach der Gebührensatzung des Friedhofs Richtwert Stand 2026. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich nach einem kurzen Gespräch. Die Friedhofsgebühren setzt jeder Friedhofsträger selbst fest, und die Unterschiede zwischen Städten und Gemeinden sind erheblich. Fragen Sie deshalb früh beim Friedhof am Wohnort nach der Gebührensatzung. Starb der Angehörige auf einer Reise, zahlt häufig die Auslandsreise-Krankenversicherung die Rückholung ganz oder teilweise – das prüfen wir mit Ihnen zuerst. Weitere Richtwerte stehen auf der Seite Urnenüberführung. Tod im Urlaub: Einäscherung vor Ort oder Rückführung im Sarg? Stirbt ein Angehöriger im Ausland, stellt sich die Frage oft innerhalb weniger Stunden. Die Einäscherung vor Ort mit anschließender Urnenüberführung ist deutlich günstiger und in den Papieren einfacher, weil Zinksarg und Leichenpass entfallen. Dafür gibt es keinen Abschied am Sarg in Deutschland, und die Entscheidung lässt sich nicht rückgängig machen. Glaube: Im Islam und im Judentum ist die Einäscherung nicht zulässig, die orthodoxen Kirchen stehen ihr zurückhaltend gegenüber. Sprechen Sie im Zweifel vorher mit einem Geistlichen. Wunsch des Verstorbenen: Gibt es eine Verfügung oder hat er sich zur Bestattungsform geäußert? Versicherung: Manche Versicherer wollen die Rückführung selbst beauftragen. Klären Sie das, bevor Sie vor Ort etwas unterschreiben. Wie eine Rückführung im Sarg abläuft und was sie kostet, lesen Sie auf der Seite Überführung nach Deutschland. Zur Einäscherung selbst mehr unter Feuerbestattung. Häufige Fragen Darf man eine Urne aus dem Ausland nach Deutschland einführen?Ja. Die Einfuhr ist erlaubt, wenn Sterbeurkunde und Einäscherungsbescheinigung vorliegen, bei Nicht-EU-Staaten meist zusätzlich eine Urnenbescheinigung der deutschen Auslandsvertretung. In Deutschland muss die Urne dann nach Landesrecht beigesetzt werden, in der Regel auf einem Friedhof oder auf See. Muss ich für die Urne Zoll bezahlen?Nein. Innerhalb der EU gibt es keine Zollgrenze. Bei Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten sind Urnen mit der Asche Verstorbener nach Art. 113 der EU-Zollbefreiungsverordnung von den Eingangsabgaben befreit. Die Unterlagen sollten trotzdem griffbereit sein. Darf ich die Urne zu Hause aufbewahren, wenn die Einäscherung im Ausland war?In der Regel nicht. Mit der Ankunft in Deutschland gilt das Bestattungsrecht des Bundeslandes, und fast überall besteht Friedhofszwang. Ausnahmen gibt es in Rheinland-Pfalz und eingeschränkt in Bremen, jeweils nur bei letztem Hauptwohnsitz dort und schriftlich festgelegtem Wunsch des Verstorbenen. Was ist ein Urnenpass?Gemeint ist meist die Urnenbescheinigung, die eine deutsche Botschaft oder ein Generalkonsulat für den Transport einer Urne nach Deutschland ausstellt. Dafür werden in der Regel Sterbeurkunde, Einäscherungsbestätigung, Pass oder Passkopie und Angaben zum Transportweg verlangt. Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Darf ich die Urne im Flugzeug mitnehmen?Bei vielen Fluggesellschaften ja, die Regeln unterscheiden sich aber: Manche erlauben nur Handgepäck, manche keine Metallurnen. Die Urne muss sich durchleuchten lassen, Sterbeurkunde und Einäscherungsbescheinigung gehören ins Handgepäck. Klären Sie die Bedingungen vor der Buchung mit der Airline. Kann die Urne per DHL verschickt werden?Nein. Deutsche Post und DHL haben den Urnenversand zum 1. Oktober 2025 national und international eingestellt. Heute kommt die Urne als Luftfracht über ein Bestattungsunternehmen, im Fahrzeug oder im Handgepäck der Angehörigen nach Deutschland. Was kostet eine Urnenüberführung nach Deutschland?Unser Richtwert liegt bei 1.500 bis 3.500 €, je nach Land und Transportweg. Hinzu kommen gegebenenfalls die Einäscherung im Sterbeland, Gebühren für Urkunden und Bescheinigungen sowie die Friedhofsgebühren in Deutschland, die jede Gemeinde selbst festlegt. Rufen Sie an – wir klären den Weg der Urne Sagen Sie uns, in welchem Land sich der Verstorbene oder die Urne befindet und wo in Deutschland die Beisetzung stattfinden soll. Wir sagen Ihnen, welche Papiere fehlen, welcher Transportweg in Frage kommt und was es kostet – schriftlich, innerhalb weniger Stunden. Seit über 20 Jahren überführen wir Verstorbene in beide Richtungen, auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Englisch. Telefon: +49 1511 7463888, rund um die Uhr · Rückrufservice Die rechtlichen Angaben geben den Stand September 2026 wieder. Bestattungsrecht ist Landesrecht; verbindlich ist die Auskunft des Friedhofs bzw. der zuständigen Behörde vor Ort. Rudolf Nordheimer Vollständige Bio ansehen
RatgeberBestattung in Deutschland: Ablauf, Fristen und Kosten von Erd- und Feuerbestattung September 29, 2026