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Tod zu Hause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim: was jeweils zu tun ist

Стол у окна на рассвете с телефоном, блокнотом и белыми хризантемами

Was unmittelbar nach dem Tod eines Angehörigen zu tun ist, hängt davon ab, wo er gestorben ist. Zu Hause entscheidet die Familie über alles, im Krankenhaus und im Pflegeheim übernimmt die Einrichtung vieles. Hier finden Sie die drei Fälle getrennt, eine gemeinsame Liste der Unterlagen und das, was wichtig ist, wenn der Verstorbene in seine Heimat überführt werden soll.

Eine Regel für alle Fälle

Ein Todesfall in Deutschland muss dem Standesamt am Sterbeort spätestens am dritten Werktag nach dem Tod angezeigt werden. So bestimmt es § 28 des Personenstandsgesetzes (PStG). In der Praxis übernimmt das meist das Bestattungsunternehmen mit einer Vollmacht der Familie.

Wenn der Mensch zu Hause gestorben ist

  1. Arzt. Rufen Sie den Hausarzt, außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Sind Sie nicht sicher, ob der Mensch verstorben ist, oder kam der Tod plötzlich, wählen Sie die 112. Der Arzt führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus. Ohne sie geht nichts weiter.
  2. Keine Eile. Nach dem Arztbesuch darf der Verstorbene noch eine Weile zu Hause bleiben, damit die Familie Abschied nehmen kann. Wie lange, regelt das Bestattungsgesetz des Bundeslandes; meist sind es 24 bis 36 Stunden.
  3. Bestattungsunternehmen. Wir holen den Verstorbenen rund um die Uhr ab, auch nachts und am Wochenende.
  4. Anzeige beim Standesamt. Bei einem Tod zu Hause sind die Angehörigen zur Anzeige verpflichtet, zuerst die Personen, die mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben (§ 29 PStG). Das können Sie uns übertragen.

Vermerkt der Arzt die Todesursache als ungeklärt, kommt die Polizei. Das ist eine übliche Prüfung. Was sie für den Zeitplan bedeutet, steht im Beitrag „Warum der Verstorbene nicht freigegeben wird“.

Wenn der Mensch im Krankenhaus gestorben ist

  1. Das Krankenhaus informiert Sie. Ein Arzt der Klinik stellt die Todesbescheinigung aus, der Verstorbene wird in einen Kühlraum gebracht.
  2. Das Krankenhaus benachrichtigt das Standesamt. Bei Todesfällen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Hospizen ist das Pflicht der Einrichtung (§ 30 PStG). Die Familie muss dafür nicht selbst hingehen.
  3. Abschied ist möglich. Fragen Sie auf der Station, wo und wann.
  4. Bestattungsunternehmen benennen. Das Krankenhaus übergibt den Verstorbenen nur an das Unternehmen, das die Familie gewählt hat. Fragen Sie, wie viele Tage die Aufbewahrung kostenfrei ist — die Regeln der Kliniken unterscheiden sich.
  5. Persönliche Sachen abholen. Sie werden den Angehörigen meist gegen Unterschrift ausgehändigt.

Wenn der Mensch im Pflegeheim gestorben ist

  1. Das Personal ruft den Arzt und informiert die Familie. Das Standesamt benachrichtigt die Einrichtung selbst, wie beim Krankenhaus.
  2. Das Bestattungsunternehmen sollte schnell benannt werden. Viele Pflegeheime haben keinen eigenen Kühlraum und bitten darum, den Verstorbenen innerhalb weniger Stunden abzuholen.
  3. Zimmer und Sachen. Bis wann das Zimmer zu räumen ist, steht im Heimvertrag. Dokumente und Wertsachen nehmen Sie am besten sofort mit.
  4. Liegt eine Bestattungsverfügung oder ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen vor, ist er oft bei den Unterlagen der Einrichtung hinterlegt. Fragen Sie in der Verwaltung danach.

Welche Unterlagen bereitliegen sollten

Für die Anzeige beim Standesamt werden in der Regel gebraucht:

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen;
  • Geburtsurkunde;
  • Heiratsurkunde, wenn der Verstorbene verheiratet war;
  • Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners, wenn die Ehe beendet ist;
  • die Todesbescheinigung des Arztes.

Urkunden, die nicht in Deutschland ausgestellt wurden, verlangt das Standesamt unter Umständen mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer und manchmal mit Apostille. Das ist eine häufige Ursache für Verzögerungen bei Familien mit Wurzeln im Ausland, suchen Sie die Originale deshalb früh heraus. Welche Unterlagen für eine Überführung ins Ausland hinzukommen, steht im Beitrag „Welche Dokumente werden für eine internationale Überführung benötigt?“.

Wenn die Beisetzung in der Heimat stattfinden soll

Sagen Sie es dem Bestattungsunternehmen gleich beim ersten Anruf. Dann werden die Überführungspapiere parallel zur Anzeige des Todesfalls vorbereitet und nicht erst danach. Und wenn die Familie Abschied nehmen möchte, wird das rechtzeitig eingeplant: Nach der Verlötung des Zinksargs ist das nicht mehr möglich.

Häufige Fragen

Wen ruft man nachts, wenn jemand zu Hause gestorben ist?

Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bestehen Zweifel, ob der Mensch wirklich verstorben ist, oder kam der Tod plötzlich, die 112. Das Bestattungsunternehmen können Sie nach dem Arztbesuch zu jeder Uhrzeit rufen.

Bis wann muss der Tod beim Standesamt angezeigt werden?

Spätestens am dritten Werktag nach dem Tod. Bei einem Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung, bei einem Tod zu Hause die Angehörigen oder in ihrem Auftrag das Bestattungsunternehmen.

Darf der Verstorbene zu Hause bleiben, damit die Familie Abschied nehmen kann?

Ja, für eine begrenzte Zeit nach der Leichenschau. Die genaue Frist hängt vom Bestattungsgesetz des Bundeslandes ab, meist sind es 24 bis 36 Stunden.

Darf das Krankenhaus das Bestattungsunternehmen aussuchen?

Nein. Die Wahl liegt bei der Familie. Das Krankenhaus übergibt den Verstorbenen an das Unternehmen, das die Angehörigen benennen.

Was, wenn die Urkunden des Verstorbenen aus dem Ausland stammen?

Das Standesamt kann eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer verlangen, manchmal auch eine Apostille. Suchen Sie die Originale möglichst früh heraus — wir sagen Ihnen, was das zuständige Standesamt konkret verlangt.

Rufen Sie an — wir sind rund um die Uhr erreichbar

Sagen Sie uns, wo sich der Verstorbene befindet und wo die Beisetzung geplant ist. Wir kommen, holen den Verstorbenen ab, zeigen den Tod beim Standesamt an und kümmern uns um alle Unterlagen, auch für die Überführung in die Heimat. Auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Englisch.

Telefon: +49 1511 7463888 · Rückrufservice

Dieser Text gibt den Stand der veröffentlichten Regelungen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Abläufe können je nach Bundesland und Einrichtung abweichen.

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Rudolf Nordheimer
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