Bestattungsinstitut | Überführung von Toten und Leichentransporte
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Bestattung in Deutschland: Ablauf, Fristen und Kosten von Erd- und Feuerbestattung

Schlichte Urne mit weißer Lilie in einem hellen Abschiedsraum

Nach einem Todesfall in Deutschland stellt zuerst ein Arzt den Tod fest, danach übernimmt ein Bestatter die Überführung und die Formalitäten, und der Sterbefall wird beim Standesamt beurkundet. Beerdigt oder eingeäschert wird frühestens 24 bis 48 Stunden nach dem Tod und je nach Bundesland spätestens nach 8 bis 10 Tagen, in Rheinland-Pfalz nach 14 Tagen. Sarg und Urne kommen fast überall auf einen Friedhof. Eine durchschnittliche Bestattung kostet laut der Verbraucherinitiative Aeternitas 5.000 bis 6.000 € ohne Grabmal.

Dieser Überblick erklärt den Ablauf Schritt für Schritt, zeigt die Fristen aller 16 Bundesländer, die üblichen Bestattungsarten und die Kostengrößenordnungen – und was Familien tun können, die die Bestattung nicht bezahlen können.

Ablauf: die ersten Schritte nach dem Tod

  1. Arzt und Totenschein. Ein Arzt führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus. Stirbt jemand zu Hause, rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, im Notfall 112. Im Krankenhaus oder Pflegeheim veranlasst das die Einrichtung.
  2. Bestatter beauftragen. Der Bestatter holt den Verstorbenen ab und bringt ihn in einen gekühlten Raum. Zu Hause bleiben darf der Verstorbene nur kurz: in den meisten Bundesländern höchstens 36 Stunden, in Brandenburg und Sachsen in der Regel 24, in Thüringen 48 Stunden.
  3. Standesamt. Der Tod muss dem Standesamt am Sterbeort spätestens am dritten Werktag nach dem Tod angezeigt werden (§ 28 Personenstandsgesetz). Das übernimmt meist der Bestatter. Benötigt werden unter anderem Ausweis oder Pass, Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde; ausländische Urkunden können eine beglaubigte Übersetzung erfordern. Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus.
  4. Bei Feuerbestattung: zweite Leichenschau. Vor der Einäscherung prüft ein zweiter, amtlich bestellter Arzt den Verstorbenen noch einmal. Das ist in fast allen Bundesländern vorgeschrieben und kann einige Tage dauern.
  5. Friedhof, Trauerfeier, Beisetzung. Mit der Friedhofsverwaltung werden Grab und Termin vereinbart. Die Trauerfeier findet meist in der Trauerhalle des Friedhofs oder in einer Kirche statt.

Was Sie in den ersten Stunden konkret tun müssen, steht ausführlich auf unserer Seite Was tun im Todesfall.

Wie lange dauert es bis zur Beerdigung? Fristen nach Bundesland

Die Fristen legt jedes Bundesland in seinem Bestattungsgesetz selbst fest. Die Frist beginnt mit dem Tod, nicht mit dem Anruf beim Bestatter. In der Praxis bestimmen oft die Termine von Friedhof, Krematorium und zweiter Leichenschau, wann die Beisetzung tatsächlich stattfindet.

BundeslandBestattung frühestensBestattung bzw. Einäscherung spätestens
Baden-Württembergwenn die Leichenschau jeden Scheintod ausgeschlossen hat96 Stunden, sofern der Verstorbene nicht in einer Leichenhalle liegt
Bayern48 Stunden8 Tage
Berlinnach Erteilung des BestattungsscheinsErdbestattung in der Regel 4 Tage nach Einlieferung in die Leichenhalle; Urne innerhalb von 6 Monaten
Brandenburg48 Stunden10 Tage
Bremenin der Regel 48 Stundenohne Antrag veranlasst die Behörde die Bestattung nach 10 Tagen
HamburgTermin setzt die Behörde auf Antrag fest10 Tage (danach greift die Behörde ein); Urne innerhalb eines Monats
Hessen48 Stunden10 Tage
Mecklenburg-Vorpommern24 Stunden10 Tage
Niedersachsen48 Stunden8 Tage
Nordrhein-Westfalen24 Stunden10 Tage; Urne innerhalb von 6 Wochen
Rheinland-Pfalz48 Stunden14 Tage
Saarland48 Stunden10 Tage; Urne innerhalb von 3 Monaten
Sachsen48 Stunden8 Tage; Urne innerhalb von 6 Monaten
Sachsen-Anhaltnach der zweiten Leichenschau10 Tage; Urne innerhalb von 6 Monaten
Schleswig-Holstein48 Stunden9 Tage; Urne innerhalb von 3 Monaten
Thüringen48 Stunden10 Tage; Urne innerhalb von 6 Monaten
Nach den Länderübersichten von Aeternitas e. V. und dem Bestattungsgesetz NRW, Stand 2026. Ausnahmen kann die örtliche Behörde auf Antrag genehmigen. Rheinland-Pfalz hat im Oktober 2025 ein neues Bestattungsgesetz eingeführt.

Friedhofszwang: Wo Sarg und Urne hinkommen

In Deutschland gilt der Friedhofszwang. Sarg und Urne müssen auf einem Friedhof beigesetzt werden; als Friedhof gelten rechtlich auch Bestattungswälder und Urnenkirchen. Eine Urne mit nach Hause zu nehmen, ist in 14 von 16 Bundesländern nicht erlaubt.

  • Bremen erlaubt seit 2015 das Verstreuen der Asche auf bestimmten privaten Flächen – nur mit Genehmigung, wenn der Verstorbene zuletzt in Bremen gewohnt und es zu Lebzeiten ausdrücklich gewünscht hat.
  • Rheinland-Pfalz erlaubt seit Oktober 2025 die Aufbewahrung der Urne zu Hause und Flussbestattungen, wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt und seinen Wunsch zu Lebzeiten schriftlich festgelegt hat.

Ein Grab wird in Deutschland außerdem nicht für immer vergeben, sondern für eine Ruhezeit, die die Friedhofssatzung festlegt. Danach kann das Nutzungsrecht verlängert werden oder das Grab wird aufgelöst.

Bestattungsarten in Deutschland

  • Erdbestattung im Sarg, in einem Reihen- oder Wahlgrab. Mehr dazu unter Erdbestattung.
  • Feuerbestattung: Einäscherung im Krematorium, danach Beisetzung der Urne im Urnengrab, in einer Urnenwand oder einem Kolumbarium. Siehe Feuerbestattung.
  • Seebestattung: Die Urne wird auf Nord- oder Ostsee beigesetzt. Details unter Seebestattung.
  • Baumbestattung (Friedwald): Die Urne wird in einem ausgewiesenen Bestattungswald an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt.
  • Anonyme Bestattung: Beisetzung ohne Namensnennung auf einem Gemeinschaftsfeld, je nach Friedhof ohne Anwesenheit der Angehörigen. Siehe anonyme Bestattung.

Einen Vergleich aller Formen finden Sie unter Bestattungsarten.

Was kostet eine Bestattung in Deutschland?

Die folgenden Zahlen sind allgemeine Marktwerte aus veröffentlichten Übersichten von Verbraucher- und Branchenverbänden. Es sind keine Preise von Ritual-Service24. Die tatsächlichen Kosten hängen stark von Ort, Friedhof und Umfang ab.

PostenGrößenordnungQuelle
Bestatterleistungen Feuerbestattungca. 3.200 – 6.000 €Bundesverband Deutscher Bestatter
Bestatterleistungen Erdbestattungca. 3.300 – 6.300 €Bundesverband Deutscher Bestatter
Friedhofsgebühren Urnengrabca. 650 – 4.000 €Bundesverband Deutscher Bestatter
Friedhofsgebühren Erdgrabca. 1.300 – 5.200 €Bundesverband Deutscher Bestatter
Leistungen Dritter (Fremdleistungen)ca. 810 – 7.800 €Bundesverband Deutscher Bestatter
Einfache Beerdigung insgesamtschnell 3.000 – 5.000 €Verbraucherzentrale, 2026
Durchschnitt insgesamt ohne Grabmal5.000 – 6.000 €Aeternitas e. V.
Durchschnitt mit Grabmal und Grabgestaltung7.000 – 8.000 €Aeternitas e. V.
Allgemeine Marktwerte laut den genannten Quellen, keine Preise von Ritual-Service24. Friedhofsgebühren unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich.

Die Feuerbestattung ist meist günstiger, vor allem weil ein Urnengrab kleiner und die Friedhofsgebühr niedriger ist. Die Kosten trägt nach § 1968 BGB grundsätzlich der Erbe. Wer zur Bestattung verpflichtet ist, regelt das Landesrecht, meist in einer festen Reihenfolge der nächsten Angehörigen.

Wenn das Geld nicht reicht: Sozialbestattung nach § 74 SGB XII

Wer zur Bestattung verpflichtet ist und die Kosten nicht tragen kann, kann beim Sozialamt die Übernahme beantragen. § 74 SGB XII sagt: „Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.“

  • Wer beantragt: die bestattungspflichtige Person, nicht der Verstorbene. Geprüft wird ihr Einkommen und Vermögen; ein vorhandener Nachlass wird angerechnet.
  • Zuständig: das Sozialamt, das dem Verstorbenen zuletzt Sozialhilfe gezahlt hat, sonst das Sozialamt am Sterbeort (§ 98 Abs. 3 SGB XII).
  • Was übernommen wird: nur die Kosten einer einfachen, ortsüblichen und würdigen Bestattung – kein Flug, keine Beisetzung im Ausland.
  • Wann: möglichst bevor Aufträge erteilt werden. Ein späterer Antrag ist nicht ausgeschlossen, aber schwerer durchzusetzen.

Geflüchtete aus der Ukraine: Wer Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung oder Sozialhilfe bezieht oder nur ein geringes Einkommen hat, kann den Antrag wie jeder andere stellen. Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, ist von der Sozialhilfe ausgeschlossen (§ 23 Abs. 2 SGB XII); hier entscheidet die Leistungsbehörde im Einzelfall. Für Ukrainerinnen und Ukrainer, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, hat der Gesetzgeber den Wechsel in dieses Gesetz auf den Weg gebracht. Klären Sie deshalb vor der Beauftragung beim Sozialamt, welche Stelle für Sie zuständig ist.

Alternative: Überführung in die Heimat

Viele Familien möchten den Verstorbenen nicht in Deutschland beisetzen, sondern in der Heimat. Möglich ist eine Überführung im Sarg oder – nach der Einäscherung in Deutschland – der Urne. Die Urne darf wegen des Friedhofszwangs nicht einfach mitgenommen werden, und seit dem 1. Oktober 2025 verschickt DHL keine Urnen mehr. Die Überführung organisiert deshalb ein Bestatter.

Einfache Urnenüberführungen bieten wir ab 990 € an, in die Ukraine liegt der Richtwert bei 3.500 bis 4.500 € – die Einäscherung in Deutschland ist darin nicht enthalten. Einzelheiten unter Urnenüberführung ins Ausland, Überführung in die Ukraine und Kosten einer Überführung ins Ausland.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis ein Verstorbener beerdigt wird?

Frühestens 48 Stunden nach dem Tod, in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern bereits nach 24 Stunden. Spätestens muss je nach Bundesland nach 8 bis 10 Tagen, in Rheinland-Pfalz nach 14 Tagen bestattet oder eingeäschert werden. Ausnahmen genehmigt die örtliche Behörde.

Wie läuft eine Beerdigung in Deutschland ab?

Arzt und Totenschein, Beauftragung eines Bestatters, Anzeige beim Standesamt spätestens am dritten Werktag, bei Feuerbestattung eine zweite Leichenschau, dann Trauerfeier und Beisetzung auf dem Friedhof.

Was kostet eine Feuerbestattung in Deutschland?

Der Bundesverband Deutscher Bestatter nennt für die Leistungen des Bestatters etwa 3.200 bis 6.000 €, dazu kommen Friedhofsgebühren für ein Urnengrab von etwa 650 bis 4.000 €. Das sind allgemeine Marktwerte, keine Preise von Ritual-Service24.

Darf man die Urne mit nach Hause nehmen?

In 14 von 16 Bundesländern nicht, wegen des Friedhofszwangs. Ausnahmen gibt es unter engen Voraussetzungen in Bremen (Verstreuen der Asche) und seit Oktober 2025 in Rheinland-Pfalz (Urne zu Hause bei schriftlicher Verfügung).

Wer zahlt die Bestattung, wenn kein Geld da ist?

Grundsätzlich die Erben. Kann die bestattungspflichtige Person die Kosten nicht tragen, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die Kosten einer einfachen Bestattung. Den Antrag stellen Sie am besten vor der Beauftragung.

Ist eine orthodoxe Trauerfeier in Deutschland möglich?

Ja. Die Trauerfeier kann in einer orthodoxen Kirche oder in der Trauerhalle des Friedhofs stattfinden, ein Priester kann dazu kommen. Die orthodoxe Kirche bevorzugt die Erdbestattung; ob vor einer Einäscherung eine Totenfeier gehalten wird, klären Sie mit Ihrer Gemeinde.

Kann der Verstorbene stattdessen in die Heimat überführt werden?

Ja, im Sarg oder als Urne nach der Einäscherung in Deutschland. Einfache Urnenüberführungen sind bei Ritual-Service24 ab 990 € möglich; für alles Weitere erhalten Sie einen schriftlichen Festpreis.

Wir beraten Sie – auch auf Russisch und Ukrainisch

Ob Bestattung in Deutschland oder Überführung in die Heimat: Wir sagen Ihnen, welche Fristen in Ihrem Bundesland gelten, welche Unterlagen fehlen und was eine Überführung kosten würde. Die Beratung ist auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Englisch möglich, einen schriftlichen Festpreis erhalten Sie in wenigen Stunden.

Telefon: +49 1511 7463888, rund um die Uhr · Rückrufservice

Alle Angaben zu Fristen und Kosten geben veröffentlichte Regelungen und Marktübersichten wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Bestattungsgesetz Ihres Bundeslandes und die Satzung Ihres Friedhofs.

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Rudolf Nordheimer
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