Bestattungsinstitut | Überführung von Toten und Leichentransporte
Gestempelte Formulare, Mappe und Füller auf einem Schreibtisch

Überführung im Winter und über die Feiertage: worauf Familien sich einstellen müssen

Verschneiter Eingang eines Rathauses an einem stillen Wintermorgen

Zwischen Mitte November und Mitte Januar dauert eine Überführung oft einige Tage länger. Standesämter, Gesundheitsämter und Konsulate schließen an Feiertagen und teils auch „zwischen den Jahren“, in Russland ruhen die Behörden vom 31. Dezember 2026 bis zum 10. Januar 2027. Die Bestattungsfristen in Deutschland laufen trotzdem weiter. Wer früh die Unterlagen zusammenträgt und erreichbar bleibt, gewinnt die Tage zurück, die der Kalender kostet.

Warum die Feiertage eine Überführung verlängern

Jede Überführung hängt an einer Kette von Behördenschritten. Zuerst muss das Standesamt den Sterbefall beurkunden. Das Personenstandsgesetz verlangt, dass der Tod spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt wird (§ 28 PStG). Sonn- und Feiertage sind keine Werktage — die Frist verschiebt sich, aber auch die Arbeit des Amts.

Ohne Beurkundung gibt es keine Sterbeurkunde, ohne Sterbeurkunde in der Regel keinen Leichenpass und ohne beides keine Genehmigung des Konsulats. Fällt ein einziger Schritt auf einen Feiertag, verschiebt sich alles, was danach kommt. Wie der Ablauf im Einzelnen aussieht, steht im Beitrag „Wie läuft eine internationale Überführung ab?“.

Behörden in Deutschland: Feiertage und „zwischen den Jahren“

2026 liegen die Weihnachtsfeiertage ungünstig: Der 25. Dezember ist ein Freitag, der 26. ein Samstag, danach folgt der Sonntag. Neujahr fällt auf einen Freitag, gefolgt vom Wochenende. Zwischen den beiden Blöcken bleiben nur vier Werktage, vom 28. bis zum 31. Dezember.

Genau in diesen Tagen schließen manche Kommunen ihre Ämter. Zwei Beispiele aus dem letzten Jahreswechsel: Das Standesamt Darmstadt war vom 29. Dezember 2025 bis zum 2. Januar 2026 geschlossen und hatte nur am 30. Dezember einen Notdienst für Sterbefälle und die Ausstellung von Leichenpässen. Die Stadt Nittenau in Bayern schloss ihr Rathaus vom 23. Dezember 2024 bis zum 1. Januar 2025 und nannte Bestattern eine Telefonnummer für dringende Fälle. Wie jede Gemeinde das regelt, ist verschieden.

Dazu kommen regionale Feiertage: der Buß- und Bettag am 18. November 2026 in Sachsen und der Dreikönigstag am 6. Januar 2027 in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt. Allerheiligen fällt 2026 auf einen Sonntag.

Feiertage in den Zielländern

Russland. Nach dem Regierungsbeschluss Nr. 1187 vom 17. September 2026 sind die Tage vom 31. Dezember 2026 bis zum 10. Januar 2027 arbeitsfrei — elf Tage am Stück, einschließlich der orthodoxen Weihnacht am 7. Januar. Wer in dieser Zeit Unterlagen aus Russland braucht, etwa Dokumente von Angehörigen oder eine Bestätigung des Friedhofs, muss mit Wartezeit rechnen. Mehr zum Ablauf auf der Seite „Überführung nach Russland“.

Ukraine. Seit einer Gesetzesänderung im Juli 2023 feiert die Ukraine Weihnachten am 25. Dezember; der 7. Januar ist kein gesetzlicher Feiertag mehr. Solange das Kriegsrecht gilt, sind Feiertage dort ohnehin keine zusätzlichen arbeitsfreien Tage, weil die entsprechende Vorschrift des Arbeitsgesetzbuchs ausgesetzt ist.

Kasachstan. Neujahr wird am 1. und 2. Januar gefeiert. Da der 2. Januar 2027 ein Samstag ist, wird der Ruhetag nach Presseberichten auf Montag, den 4. Januar, verlegt. Der 7. Januar ist als orthodoxe Weihnacht arbeitsfrei.

Auch im Kaukasus und in Zentralasien gibt es Anfang Januar eigene Feiertage. Konsulate in Deutschland legen ihre Schließtage selbst fest; rund um den Jahreswechsel und die orthodoxe Weihnacht ist mit geschlossenen Tagen zu rechnen. Wir fragen die Termine für das jeweilige Land vorab ab.

Die wichtigsten Termine von November 2026 bis Januar 2027 im Überblick:

DatumAnlassWoWas das bedeutet
Mi, 18.11.2026Buß- und BettagSachsenÄmter in Sachsen geschlossen
Do, 24.12.2026Heiligabend (kein gesetzlicher Feiertag)DeutschlandÖffnungszeiten je nach Kommune
Fr–So, 25.–27.12.2026Weihnachten und WochenendeDeutschland; Ukraine (25.12.)Drei Tage ohne Behördenbetrieb
Mo–Do, 28.–31.12.2026„Zwischen den Jahren“DeutschlandManche Standesämter geschlossen, teils Notdienst
31.12.2026–10.01.2027NeujahrsferienRusslandElf arbeitsfreie Tage in Folge
Fr, 01.01.2027NeujahrDeutschland, Ukraine, Kasachstan, RusslandBehörden geschlossen
Mo, 04.01.2027Verlegter Neujahrs-RuhetagKasachstanArbeitsfrei
Mi, 06.01.2027Heilige Drei KönigeBaden-Württemberg, Bayern, Sachsen-AnhaltÄmter dort geschlossen
Do, 07.01.2027Orthodoxe WeihnachtRussland, KasachstanArbeitsfrei; in der Ukraine seit 2023 kein Feiertag mehr
ab Mo, 11.01.2027—alle genannten LänderRegulärer Betrieb

Die Fristen in Deutschland laufen weiter

Wie lange ein Verstorbener bis zur Bestattung oder Überführung aufbewahrt werden darf, regelt jedes Bundesland selbst. In Nordrhein-Westfalen muss die Erdbestattung oder Einäscherung innerhalb von zehn Tagen erfolgen. In Bayern muss ein Verstorbener seit 2021 spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes bestattet, eingeäschert oder zur Überführung auf den Weg gebracht sein. Weitere Beispiele stehen im Beitrag „Bestattung in Deutschland: Ablauf, Fristen und Kosten“.

Feiertage halten diese Fristen nicht automatisch an. Ob und wie Sonn- und Feiertage mitzählen, ist Landesrecht. Reicht die Zeit nicht, kann die Frist verlängert werden: In NRW entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde auf Antrag der Angehörigen, in Bayern kann die Gemeinde Ausnahmen zulassen. Diesen Antrag stellen wir für Sie.

Bis zur Überführung muss der Verstorbene gekühlt aufbewahrt werden — auch im Winter. Die Kälte draußen ersetzt keine Kühlung. Wird zusätzlich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, kommen deren Wege hinzu; mehr dazu im Beitrag „Warum der Verstorbene nicht freigegeben wird“.

Flug und Landweg im Winter

Ein Sarg reist im Flugzeug als Fracht. Der Platz muss von der Fluggesellschaft bestätigt werden, und rund um die Feiertage sind viele Verbindungen stark ausgelastet. Deshalb planen wir in dieser Zeit mit mehr Vorlauf und buchen erst, wenn alle Genehmigungen vorliegen.

Beim Landweg kommen Wetter und Straßen hinzu. In Deutschland dürfen Fahrzeuge bei Glatteis, Schnee oder Schneematsch nur mit Winterreifen fahren (§ 2 Abs. 3a StVO); andere Länder haben eigene Regeln. Schnee, Glätte und Wartezeiten an Grenzübergängen können eine Fahrt um Stunden oder einen Tag verlängern. Das ist Sache des Überführungsunternehmens — für Sie bedeutet es vor allem: Termine im Zielland nicht zu knapp ansetzen.

Was Familien jetzt tun können

  • Dokumente früh bereitlegen. Reisepass oder Ausweis des Verstorbenen, Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heirats- oder Scheidungsurkunde. Ausländische Urkunden brauchen oft eine Übersetzung. Die vollständige Liste steht im Beitrag „Welche Dokumente werden für eine internationale Überführung benötigt?“.
  • Eine Person bevollmächtigen. Eine schriftliche Vollmacht mit Ausweiskopie erlaubt es, dass eine Person für die Familie unterschreibt und Auskünfte erhält — auch wenn andere Angehörige über die Feiertage verreist sind.
  • Erreichbar bleiben. Legen Sie eine Ansprechperson mit Telefonnummer fest, die auch an Feiertagen abnimmt. Rückfragen von Ämtern oder Konsulaten müssen oft am selben Tag beantwortet werden.
  • Den Zielort klären. Welcher Friedhof, wer nimmt den Verstorbenen im Zielland entgegen, und ist diese Person über die Feiertage erreichbar?
  • Termine vorsichtig ansetzen. Laden Sie Trauergäste erst ein, wenn der Ankunftstermin bestätigt ist.

So arbeiten wir über die Feiertage

Wir sind rund um die Uhr erreichbar — auch an Feiertagen. Sie bekommen einen schriftlichen Festpreis in wenigen Stunden, und wir klären, welche Ämter und Konsulate an welchen Tagen arbeiten.

Eine Auslandsüberführung dauert typischerweise 3–7 Werktage. Werktage heißt: Feiertage in Deutschland und im Zielland kommen hinzu. Die hygienische Versorgung organisieren wir über Partner vor Ort. Wir überführen in beide Richtungen — aus Deutschland ins Ausland und aus dem Ausland nach Deutschland.

Häufige Fragen

Sind die Standesämter zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen?

Das ist von Ort zu Ort verschieden. Manche Standesämter schließen „zwischen den Jahren“ ganz und richten nur einen Notdienst für Sterbefälle ein, andere arbeiten normal. Wir klären das für den jeweiligen Sterbeort.

Verlängert sich die Bestattungsfrist durch die Feiertage automatisch?

Nein. Die Fristen legt jedes Bundesland fest, und Feiertage halten sie nicht automatisch an. Reicht die Zeit nicht, kann bei der zuständigen Behörde eine Verlängerung beantragt werden. Das übernehmen wir.

Ist eine Überführung nach Russland Anfang Januar möglich?

Grundsätzlich ja. Beachten Sie aber, dass in Russland vom 31. Dezember 2026 bis zum 10. Januar 2027 arbeitsfrei ist. Unterlagen aus Russland und Absprachen mit Stellen vor Ort brauchen in dieser Zeit mehr Vorlauf.

Wann feiert die Ukraine Weihnachten?

Seit Juli 2023 ist der 25. Dezember der gesetzliche Weihnachtstag in der Ukraine, der 7. Januar ist kein Feiertag mehr. Solange das Kriegsrecht gilt, sind Feiertage dort keine zusätzlichen arbeitsfreien Tage.

Was sollten wir vor den Feiertagen vorbereiten?

Ausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde des Verstorbenen, eine Vollmacht für eine Ansprechperson und die Kontaktdaten des Empfängers im Zielland. Und eine Telefonnummer, unter der Sie auch an Feiertagen erreichbar sind.

Sind Sie an Feiertagen erreichbar?

Ja, wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Feiertagen. Rufen Sie an, sobald der Tod eingetreten ist — dann können wir die Tage vor den Feiertagen noch nutzen.

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Sagen Sie uns, wo der Verstorbene gestorben ist und wohin er überführt werden soll. Wir prüfen, welche Ämter und Konsulate in den kommenden Tagen arbeiten, stellen die Unterlagen zusammen und nennen Ihnen einen realistischen Termin. Auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Englisch.

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Porträt von Rudolf Nordheimer, Geschäftsführer von Ritual-Service24
Rudolf NordheimerGeschäftsführer, Ihr Ansprechpartner

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Dieser Text gibt den Stand der veröffentlichten Regelungen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Feiertagsregelungen, Öffnungszeiten und Fristen können sich ändern und unterscheiden sich je nach Bundesland und Zielland.

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