Rudolf Nordheimer Ratgeber Eine Überführung von Deutschland nach Georgien oder Armenien erfolgt im Sarg als Luftfracht nach Tiflis beziehungsweise Jerewan und dauert typischerweise 3 bis 7 Werktage. Gebraucht werden vor allem Sterbeurkunde, Leichenpass, Nachweise über die hygienische Versorgung und – je nach Stelle – Apostille und Übersetzungen. Hier steht, welche Vertretungen zuständig sind, wie die Flugwege aussehen, was eine Urne ändert und was die Familie am Zielort vorbereiten kann. Welche Botschaften und Konsulate zuständig sind Georgien ist in Deutschland mit vier Vertretungen präsent: der Botschaft in Berlin (Rauchstraße 11), dem Generalkonsulat in Frankfurt am Main – zuständig für Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen –, einem Generalkonsulat für Bayern und Baden-Württemberg sowie einem Honorarkonsulat in Dresden für Sachsen. Für alle übrigen Länder ist die Botschaft zuständig. Armenien hat seine Botschaft in Berlin (Nussbaumallee 4); sie ist für ganz Deutschland zuständig. Dazu kommen Honorarkonsuln in Hamburg, Karlsruhe, Leipzig, Magdeburg und München. Ob die Vertretung eine eigene Bescheinigung ausstellt, Unterlagen beglaubigt oder nur Übersetzungen prüft, ist je nach Fall verschieden – auch danach, ob der Verstorbene georgischer, armenischer oder deutscher Staatsangehöriger war. Wir klären das vorab mit der zuständigen Stelle. Welche Dokumente gebraucht werden Die Grunddokumente kommen aus Deutschland. Zielland und Airline verlangen zusätzlich eigene Nachweise. Typisch sind: Sterbeurkunde des Standesamts, in der Regel auch als internationale (mehrsprachige) Ausfertigung; Leichenpass der zuständigen deutschen Behörde; Freigabe der Staatsanwaltschaft, wenn der Tod nicht natürlich oder ungeklärt ist; Einbalsamierungsbescheinigung und Bescheinigung über das Fehlen ansteckender Krankheiten – beides verlangt Armenian Airlines für Überführungen nach Armenien; für Georgien nennen internationale Überführungsdienste dieselben Nachweise; Bescheinigung, dass der Sarg keine fremden Gegenstände enthält – ebenfalls eine Vorgabe von Armenian Airlines; Reisepass des Verstorbenen, auch wenn er abgelaufen ist; Einsargungsbescheinigung für den verlöteten Zinkeinsatz – mehr dazu im Beitrag „Zinksarg bei der Überführung ins Ausland“. Die hygienische Versorgung und Einbalsamierung führen wir nicht selbst durch. Wir organisieren sie über Partner vor Ort und besorgen die Bescheinigungen. Apostille: Beide Länder sind dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten. Für Armenien gilt es seit 1994 auch im Verhältnis zu Deutschland. Georgien ist 2007 beigetreten; Deutschland hatte zunächst Einspruch erhoben und ihn 2010 zurückgenommen. Seitdem genügt für deutsche Urkunden in beiden Ländern die Apostille statt einer Legalisation. Ausgestellt wird sie von einer Behörde, die jedes Bundesland selbst bestimmt. Übersetzungen: Nach den Vorgaben von Armenian Airlines müssen ausländische Dokumente für Armenien ins Armenische übersetzt sein. Ob für Georgien eine Übersetzung ins Georgische verlangt wird und ob sie beglaubigt sein muss, hängt von der prüfenden Stelle ab. Flugverbindungen und Dauer Verstorbene werden nur als Luftfracht befördert, nicht als Gepäck. Welche Route es wird, hängt davon ab, welche Airline am gewünschten Tag Frachtraum bestätigt. Georgien: Lufthansa fliegt direkt von München nach Tiflis, die Flugzeit liegt bei etwa 3 Stunden 45 Minuten. Kutaissi im Westen des Landes wird aus Deutschland vor allem von Wizz Air angeflogen, etwa ab Berlin, Dortmund, Memmingen und Frankfurt-Hahn – für Angehörige oft eine bequeme Anreise. Den Sarg planen wir in der Regel über Tiflis; von dort geht es auf dem Landweg weiter, zum Beispiel nach Kutaissi oder Batumi. Armenien: Lufthansa fliegt nonstop von Frankfurt nach Jerewan, Flugzeit etwa 4 Stunden 15 Minuten. Daneben gibt es Umsteigeverbindungen, etwa mit Austrian Airlines über Wien. Ein Ziel außerhalb von Jerewan, etwa Gjumri, erreicht der Sarg anschließend auf dem Landweg. Die Abholung in Deutschland erfolgt in der Regel am selben Tag. Die gesamte Überführung dauert typischerweise 3 bis 7 Werktage. Zeit kostet selten der Flug, meist sind es die Papiere: Beurkundung beim Standesamt, Freigabe, Apostille und Übersetzungen. Kosten und die Urne als Alternative Als Richtwerte für eine Überführung aus Deutschland gelten bei beiden Ländern im Sarg 4.500 bis 7.500 € und als Urne 2.500 bis 3.500 € – ohne Abholung und Zusatzleistungen. Den verbindlichen Festpreis nennen wir Ihnen schriftlich in wenigen Stunden. Eine Urne ist leichter, braucht keinen Zinksarg und keine Einbalsamierung. Die Einäscherung fände allerdings in Deutschland statt: In Georgien ist sie nach Angaben des britischen Außenministeriums nicht möglich, in Armenien gibt es nach Angaben des britischen Außenministeriums und der US-Botschaft kein Krematorium. Die Georgische Orthodoxe Kirche lehnt die Feuerbestattung ab; in beiden Ländern ist die Erdbestattung im Sarg die übliche Form. Ob eine Urne in Frage kommt, entscheidet die Familie – nach dem Willen des Verstorbenen und, wenn gewünscht, nach Rücksprache mit dem Priester. Abwägungen dazu im Beitrag „Sarg oder Urne: Kosten, Dauer und Glaubensfragen“. Beisetzung und Gedenktage: georgische und armenische Bräuche Georgien: Der Verstorbene wird traditionell zu Hause aufgebahrt, Verwandte und Nachbarn kommen zum Abschied. Nach der Beisetzung folgt das Trauermahl, das Kelechi, bei dem der Priester den Wein segnet. Gedenkgottesdienste werden am 3., 9. und 40. Tag und danach jährlich gehalten; zum 40. Tag lädt die Familie noch einmal zu einem schlichteren Gedenkmahl. Die nächsten Angehörigen tragen ein Jahr Trauer. Armenien: Nach Angaben der US-Botschaft wird der Verstorbene oft bis zu drei Tage im Haus der Familie aufgebahrt; beigesetzt wird frühestens 24 Stunden nach dem Tod. Die Armenische Apostolische Kirche hält das Totengebet (Hokehangist) am Morgen nach der Beisetzung und am 7. Tag am Grab, am 40. Tag (Karasunk) in der Liturgie und zum ersten Jahrestag. Weil die Überführung einige Tage dauert, kann der 3. oder 7. Tag bereits vor der Ankunft liegen. Wie die Gedenktage dann gehalten werden, besprechen viele Familien mit ihrem Priester. Was die Familie am Zielort vorbereitet Grabstelle: Friedhof und Grab klären, bei Familiengräbern auch die Zustimmung der Angehörigen. Kirche und Priester: Termin für Trauergottesdienst und Beisetzung abstimmen, sobald das Ankunftsdatum feststeht. Bestatter vor Ort: Ein örtliches Bestattungsunternehmen übernimmt den Sarg am Flughafen. Armenian Airlines weist darauf hin, dass am Zielort ein Bestattungsdienst oder Bevollmächtigter nötig sein kann. Wir stimmen uns mit unserem Partner ab. Empfang am Flughafen: Eine Person benennen, die die Fracht entgegennimmt, und die Abläufe am Ankunftsflughafen vorab klären. Aufbahrung und Trauermahl: Raum zu Hause oder einen Saal für Abschied und Kelechi bzw. Trauermahl vorbereiten. Kopien: Kopien von Sterbeurkunde und Leichenpass bereithalten, auch für Behörden im Heimatland. Georgien und Armenien im Vergleich GeorgienArmenienVertretungen in DeutschlandBotschaft Berlin, Generalkonsulat Frankfurt am Main, Generalkonsulat für Bayern/Baden-Württemberg, Honorarkonsulat DresdenBotschaft Berlin; Honorarkonsuln in Hamburg, Karlsruhe, Leipzig, Magdeburg, MünchenApostille im Verhältnis zu Deutschlandseit 2010seit 1994Zielflughafen für den SargTiflis (TBS)Jerewan (EVN)Direktflug (Beispiel)Lufthansa München–Tiflis, ca. 3 Std. 45 Min.Lufthansa Frankfurt–Jerewan, ca. 4 Std. 15 Min.Übersetzung der Dokumenteje nach prüfender Stelleins Armenische (Vorgabe Armenian Airlines)Einäscherung im Landnicht möglichkein KrematoriumKircheGeorgische Orthodoxe KircheArmenische Apostolische KircheGedenktage3., 9., 40. Tag, JahrestagTag nach der Beisetzung, 7., 40. Tag, JahrestagRichtwert Sarg / Urne4.500–7.500 € / 2.500–3.500 €4.500–7.500 € / 2.500–3.500 €Dauer typischerweise3–7 Werktage3–7 Werktage Die Einzelheiten zu den Ländern finden Sie auf unseren Seiten Überführung nach Georgien und Überführung nach Armenien. Einen Überblick über weitere Zielländer im Osten gibt der Beitrag „Überführung aus Deutschland in die GUS-Staaten und die Ukraine“. Häufige Fragen Welche Dokumente braucht man für eine Überführung nach Georgien oder Armenien?Grundlage sind Sterbeurkunde und Leichenpass aus Deutschland. Dazu kommen in der Regel Einbalsamierungsbescheinigung, eine Bescheinigung über das Fehlen ansteckender Krankheiten, der Reisepass des Verstorbenen und je nach Stelle Apostille und Übersetzungen. Wir stellen die Unterlagen zusammen. Brauchen deutsche Urkunden eine Apostille?In der Regel ja. Georgien und Armenien sind dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten; im Verhältnis zu Deutschland gilt es für Armenien seit 1994 und für Georgien seit 2010. Eine Legalisation durch das Konsulat ist dafür nicht nötig. Wie lange dauert die Überführung?Typischerweise 3 bis 7 Werktage. Die Abholung in Deutschland erfolgt in der Regel am selben Tag. Verzögerungen entstehen meist bei Beurkundung, Freigabe, Apostille oder Übersetzungen, selten beim Flug. Kann der Sarg direkt nach Kutaissi geflogen werden?Das hängt davon ab, welche Airline Frachtraum anbietet. In der Regel planen wir die Luftfracht über Tiflis und bringen den Verstorbenen von dort auf dem Landweg nach Kutaissi, Batumi oder in einen anderen Ort. Ist eine Urne möglich, wenn im Zielland nicht eingeäschert wird?Ja. Die Einäscherung findet dann in Deutschland statt, die Urne wird anschließend überführt. Ob das zum Glauben und zum Willen des Verstorbenen passt, entscheidet die Familie. Wer kümmert sich um die Beisetzung vor Ort?Ein Partnerbestatter im Zielland übernimmt den Verstorbenen am Flughafen und begleitet die Beisetzung, auch nach georgisch-orthodoxem oder armenisch-apostolischem Ritus. Grabstelle und Termin mit dem Priester klärt meist die Familie. Kontakt · 24/7 Rufen Sie an – wir planen die Überführung nach Georgien oder Armenien Sagen Sie uns, wo sich der Verstorbene befindet und in welchen Ort er überführt werden soll. Wir klären Konsulat, Apostille, Übersetzungen und Flugroute und nennen Ihnen einen schriftlichen Festpreis in wenigen Stunden. Bei einer Rückrufbitte melden wir uns innerhalb der nächsten Stunde. Rund um die Uhr, auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Englisch. Rückruf innerhalb einer StundeSchriftlicher Festpreis in wenigen StundenRund um die Uhr, in 4 Sprachen Jetzt anrufen+49 1511 74 63 888 Rückruf anfordern → Rudolf NordheimerGeschäftsführer, Ihr AnsprechpartnerDas erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Dieser Text gibt den Stand der veröffentlichten Regelungen und Flugpläne wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Anforderungen von Konsulaten, Behörden und Airlines können sich ändern. Rudolf Nordheimer Vollständige Bio ansehen
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