Ratgeber Stirbt ein Mensch in Deutschland und soll in der Heimat beigesetzt werden, stehen Angehörige vor zwei Dingen zugleich: der Trauer und einem Verfahren mit vielen Behörden. Hier steht, wie dieses Verfahren tatsächlich abläuft — was es kostet, welche Unterlagen nötig sind, wie lange es dauert und woran es meistens hakt. Wer lieber spricht: Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Englisch. Was in den ersten Stunden zu tun ist Sie müssen nicht alles auf einmal entscheiden. Wirklich eilig sind drei Dinge: Arzt. Er stellt die Todesbescheinigung aus. Ohne sie geht nichts weiter. Ist der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten, übernimmt das die Einrichtung. Bestattungsunternehmen. Wir holen den Verstorbenen ab und bringen ihn in eine Kühlzelle — zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch am Wochenende. Familie. Wenn Sie so weit sind. Alles andere — Standesamt, Sterbeurkunde, Konsulat, Überführungspapiere — kann am nächsten Tag beginnen. Und darum kümmern wir uns, nicht Sie. Symbolbild: Die Route bestimmt den größten Teil des Preises. Was es kostet ZielStraßentransportLuftfracht Ukraine3.500 – 8.500 €derzeit nicht verfügbar Russland5.500 – 7.500 €6.500 – 9.500 € Kasachstan, Zentralasien5.500 – 8.000 €6.500 – 9.500 € Georgien, Armenien, Aserbaidschannur per Luftfracht4.500 – 7.500 € Balkan2.500 – 4.500 €3.800 – 5.500 € Richtwerte, Stand September 2026. Überführung im Sarg, ohne Abholzuschlag und Zusatzleistungen. Eine Urnenüberführung kostet etwa die Hälfte. Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach einem kurzen Gespräch. Vollständige Aufstellung unter Kosten einer Überführung ins Ausland. Im Festpreis enthalten: Abholung in Deutschland, hygienische Versorgung, Sarg mit Zinkeinsatz oder Urnenbehältnis, alle Dokumente, Sterbeurkunde, konsularische Bescheinigungen, Zollabwicklung, der Transport selbst und die Übergabe an das Bestattungsunternehmen im Zielland. Was hinzukommen kann: beglaubigte Übersetzungen und Legalisation, wenn das Zielland sie verlangt; eine Abschiednahme in Deutschland vor der Abreise; längere Aufbewahrung, wenn sich die Abfahrt verzögert. Die Beisetzung vor Ort rechnet der Partner meist direkt mit der Familie ab. Welche Unterlagen nötig sind Sterbeurkunde vom Standesamt, für das Ausland als internationale mehrsprachige Urkunde Todesbescheinigung des Arztes Leichenpass, ausgestellt von der Behörde am Sterbeort Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamts Verlötungsbescheinigung für den Zinksarg Reisepass des Verstorbenen oder eine beglaubigte Kopie Genehmigung des Konsulats des Ziellandes Apostille und beglaubigte Übersetzungen, je nach Land Freigabe der Staatsanwaltschaft, wenn der Tod nicht als natürlich bescheinigt ist Die Reihenfolge ist nicht beliebig: Das Konsulat erteilt seine Genehmigung in der Regel erst, wenn Sterbeurkunde und Leichenpass vorliegen. Wer die Schritte parallel statt nacheinander versucht, verliert Tage. Bei einer Urne ist das Paket deutlich kleiner: Sterbeurkunde, Einäscherungsbescheinigung des Krematoriums und die Bestätigung, dass die Urne die Asche dieses Menschen enthält. Einen Leichenpass braucht die Urne nicht. Der Zinksarg: warum er Pflicht ist Für die internationale Überführung eines Verstorbenen wird ein Metallinnensarg luftdicht verlötet und in einen Holzsarg eingesetzt. Bei Luftfracht kommt ein Druckausgleichsventil hinzu. Das ist der teuerste Einzelposten — und der Grund, warum eine Urne etwa die Hälfte kostet. Wann genau er vorgeschrieben ist, erklären wir im Beitrag „Zinksarg bei der Überführung ins Ausland“. Wichtig zu wissen: Nach der Verlötung ist kein Abschied am offenen Sarg mehr möglich. Wenn die Familie den Verstorbenen noch einmal sehen möchte, sagen Sie es uns früh — wir planen die Abschiednahme vorher ein, meist ohne zusätzlichen Tag. Wie lange es dauert Auf dem Landweg innerhalb Europas meist vier bis sieben Tage, per Luftfracht nach Zentralasien oder in den Kaukasus sieben bis zehn Tage. Gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem alle Unterlagen vollständig sind — nicht ab dem Todestag. Verzögerungen entstehen fast nie durch Flüge. Sie entstehen durch eine fehlende Freigabe der Staatsanwaltschaft, eine Sterbeurkunde in der falschen Form, ein geschlossenes Konsulat oder eine unbeglaubigte Übersetzung. Deshalb prüfen wir die Unterlagen vollständig, bevor wir den Transport buchen. Wer die Kosten trägt Konsulate beraten und stellen Bescheinigungen aus, übernehmen aber keine Überführungskosten. Prüfen Sie, ob der Verstorbene eine Versicherung mit Rückführungsleistung hatte: Reiseversicherungen und manche Sterbegeldversicherungen enthalten sie, meist bis zu einer festen Summe. Fehlt eine Versicherung und reicht das Geld nicht, bleibt ein Antrag beim Sozialamt nach § 74 SGB XII — in der Regel beim Amt am Sterbeort; bezog der Verstorbene Sozialhilfe, beim Amt, das sie gezahlt hat. Übernommen wird nur der Teil, der auch bei einer Bestattung am Wohnort angefallen wäre, plus der Transport zum nächstgelegenen Flughafen; Flugtarif und Zinksarg gehören nicht dazu. Den Antrag stellen Sie am besten vor der Beauftragung. Häufige Fragen Was kostet eine Überführung aus Deutschland in die GUS-Staaten?Nach Russland etwa 5.500 – 9.500 €, nach Kasachstan und Zentralasien 5.500 – 9.500 €, nach Georgien, Armenien und Aserbaidschan 4.500 – 7.500 €, in die Ukraine 3.500 – 8.500 € (derzeit nur auf dem Landweg). Eine Urne kostet etwa die Hälfte. Was ist nach einem Todesfall als Erstes zu tun?Einen Arzt für die Todesbescheinigung rufen und das Bestattungsunternehmen verständigen, damit der Verstorbene abgeholt wird. Alles Weitere kann am nächsten Tag beginnen. Ist ein Zinksarg Pflicht?Bei der Überführung im Sarg praktisch immer. Bei einer Urne nie. Wir leben nicht in Deutschland. Müssen wir anreisen?Nein. Eine Vollmacht genügt. Den Kontakt zu Behörden, Konsulat und Fluggesellschaft übernehmen wir und berichten Ihnen über jeden wesentlichen Schritt. Kann man verfolgen, wo sich die Sendung gerade befindet?Bei Luftfracht wird ein Luftfrachtbrief ausgestellt. Dessen Nummer, die Flugnummer und die voraussichtliche Ankunftszeit geben wir Ihnen weiter, sobald sie vorliegen. Beim Straßentransport gibt es keinen Frachtbrief — dort melden wir Abfahrt und Übergabe. Rufen Sie an — das Gespräch kostet nichts Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Sagen Sie uns, wo sich der Verstorbene befindet und wohin er überführt werden soll — alles Weitere organisieren wir. Rund um die Uhr, auch nachts und am Wochenende. Telefon: +49 1511 7463888 · Rückrufservice Dieser Text gibt den Stand der veröffentlichten Regelungen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Vorgaben der zuständigen Behörde und des Ziellandes. Rudolf Nordheimer Vollständige Bio ansehen
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