Rudolf Nordheimer Ratgeber Die meisten Familien erfahren erst im Ernstfall, wie ihre Police tatsächlich aussieht. Dann steht in der Leistungsübersicht ein Betrag, der beruhigend wirkt — und daneben liegt eine Rechnung, die höher ist. Dieser Text stellt beides nebeneinander, mit veröffentlichten Zahlen, damit Sie vorher wissen, woran Sie sind. Was die üblichen Policen decken ProduktLeistung bei TodesfallObergrenze ADAC AuslandskrankenversicherungÜberführung nach Deutschland oder Bestattung am Sterbeortbis 10.000 € je versicherter Person, in allen Tarifen ADAC Premium-MitgliedschaftÜberführung an den Wohnort in Deutschlandnotwendige Kosten; alternativ Bestattung vor Ort bis 10.000 € Sterbegeldversicherung nach Empfehlung des Bundesverbands Deutscher BestatterAuslandsrückholungbis 5.200 € innerhalb Europas, bis 10.300 € außerhalb Gesetzliche Krankenkasse—keine Leistung Veröffentlichte Leistungsangaben der Anbieter, Stand 2026. Maßgeblich ist immer Ihr konkreter Vertrag. Bei der über den Bundesverband vermittelten Sterbegeldversicherung steht zusätzlich eine Klausel, die leicht übersehen wird: Ein Anspruch besteht nicht, soweit andere Versicherungsverträge bestehen. Zwei Policen bedeuten also nicht zwangsläufig zwei Zahlungen. Was eine Überführung tatsächlich kostet Zum Vergleich unsere veröffentlichten Richtwerte für eine Sargüberführung aus Deutschland, ohne Abholzuschlag und Zusatzleistungen: ZielregionMit dem FahrzeugAls Luftfracht Polen2.000 – 3.500 €3.500 – 5.000 € Balkan2.500 – 4.500 €3.800 – 5.500 € Ukraine3.500 – 8.500 €derzeit nicht verfügbar Türkei3.500 – 5.500 €3.500 – 5.000 € Russland5.500 – 7.500 €6.500 – 9.500 € Kasachstan, Zentralasien5.500 – 8.000 €6.500 – 9.500 € Georgien, Armenien, Aserbaidschannur per Luftfracht4.500 – 7.500 € Nordafrikanur per Luftfracht6.500 – 10.000 € West- und Ostafrikanur per Luftfracht10.000 – 17.000 € Stand September 2026. Vollständige Aufstellung unter Kosten einer Überführung ins Ausland. Wo genau die Lücke entsteht Stellt man beide Tabellen nebeneinander, ergibt sich ein klares Bild. Europäische Ziele: meist gedeckt. Polen, Balkan, Ukraine, Türkei liegen unter 10.000 €, oft deutlich. Wer eine Reiseversicherung mit Rückführung hat, ist hier in der Regel abgesichert. GUS-Staaten und Zentralasien: meist gedeckt, aber nicht bei jeder Police. 5.500 bis 9.500 € passen unter eine Grenze von 10.000 €, wenn auch knapp, aber nicht unter 5.200 €. Wer nur eine Sterbegeldversicherung mit Europa-Deckel hat, zahlt zu. Afrika und ferne Ziele: die Lücke ist real. Bei 10.000 bis 17.000 € reicht eine Deckung von 10.000 € in aller Regel nicht. Die Differenz von mehreren tausend Euro trägt die Familie. Zur Einordnung nennt auch der Versicherer ERGO einen Anhaltspunkt: Allein für den Flug mit vorgeschriebenem Zinksarg sollten Angehörige mit rund 4.000 € rechnen. Das ist der Transport — ohne Papiere, ohne Abholung, ohne Beisetzung. Die vier Klauseln, an denen es scheitert Nehmen Sie Ihre Police und suchen Sie nach „Rückführung“, „Überführung“, „Rücktransport“ oder „Repatriierung“ — die Verträge verwenden unterschiedliche Begriffe für dieselbe Leistung. Werden Sie fündig, prüfen Sie diese vier Punkte: Obergrenze. Ein fester Betrag oder „notwendige Kosten“? Der Unterschied entscheidet bei fernen Zielen über mehrere tausend Euro. Geltungsbereich. Weltweit oder nur Europa? Viele günstige Policen enden an der europäischen Grenze. Anlass und persönliche Voraussetzungen. Jeder Todesfall oder nur Unfall? Manche Tarife leisten nur nach einem Unfall. Häufig übersehen werden zudem Altersgrenzen, eine maximale Reisedauer und Ausschlüsse bei bestehenden Vorerkrankungen — daran scheitert es in der Praxis öfter als am Betrag. Wer organisiert. Einzelne Versicherer leisten nur, wenn sie die Rückführung selbst beauftragen. Wer vorher einen eigenen Bestatter beauftragt, kann den Anspruch verlieren. Rufen Sie im Zweifel zuerst die Versicherung an — wir warten so lange. Und ein Punkt, der oft vergessen wird: Kreditkarten-Reiseversicherungen greifen häufig nur, wenn die Reise mit dieser Karte bezahlt wurde. Was Sie tun können, wenn die Deckung nicht reicht Urne statt Sarg prüfen. Eine Urnenüberführung kostet etwa die Hälfte, weil Zinksarg, Verlötung und ein Großteil des Frachtgewichts entfallen. Ob das in Frage kommt, ist zuerst eine religiöse Frage — die Zahlen stehen auf der Seite zur Urnenüberführung ins Ausland. Fahrzeug statt Flug, wo die Strecke es zulässt. Innerhalb Europas ist der Landweg meist günstiger und terminlich besser planbar. Sozialamt nach § 74 SGB XII. Es deckt nur einen Teil und nicht den Flug, ist aber ein Baustein. Wie der Antrag läuft, steht in unserem gesonderten Ratgeber. Vorsorge, wenn noch Zeit ist. Ein Vorsorgevertrag schaltet genau dieses Risiko aus, soweit der Preis für den vereinbarten Leistungsumfang festgeschrieben ist. Nicht für den aktuellen Fall, aber für den nächsten. Häufige Fragen Zahlt die Krankenkasse die Rückführung aus dem Ausland?Nein. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet dafür nicht. Nötig ist eine private Auslandskranken-, Reise- oder Sterbegeldversicherung. Wie hoch ist die Deckung beim ADAC?Die ADAC Auslandskrankenversicherung nennt in allen Tarifen bis zu 10.000 € je versicherter Person für Überführung oder Bestattung am Sterbeort. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Reichen 10.000 € aus?Für europäische Ziele in aller Regel ja. Für Zentralasien meist knapp. Für West- und Ostafrika nicht — dort liegen die Kosten zwischen 10.000 und 17.000 €. Übernimmt das Konsulat etwas?Regelmäßig nicht. Deutsche Auslandsvertretungen beraten und stellen Bescheinigungen aus; eine Kostenübernahme aus öffentlichen Mitteln findet nicht statt. In echten Notlagen kommt allenfalls ein rückzahlbarer Vorschuss in Betracht. Kann ich Ihnen meine Police vor der Beauftragung zeigen?Ja. Schicken Sie uns ein Foto der Leistungsübersicht, und wir sagen Ihnen, welche Positionen unserer Rechnung erfahrungsgemäß unter solche Klauseln fallen und mit welcher Differenz Sie rechnen sollten. Das kostet nichts. Verbindlich Auskunft über Ihren Versicherungsschutz gibt nur Ihr Versicherer. Kontakt · 24/7 Schicken Sie uns die Seite, wir lesen mit Wenn Sie nicht sicher sind, was Ihre Police hergibt: Fotografieren Sie die Leistungsübersicht und schicken Sie sie uns. Wir sagen Ihnen, welche Positionen unserer Rechnung erfahrungsgemäß unter solche Klauseln fallen und mit welcher Differenz Sie ungefähr rechnen sollten — vor der Beauftragung, nicht danach. Das kostet nichts. Die verbindliche Auskunft darüber, was Ihr Vertrag deckt, erteilt Ihnen allerdings nur Ihr Versicherer. Rückruf innerhalb einer StundeSchriftlicher Festpreis in wenigen StundenRund um die Uhr, in 4 Sprachen Jetzt anrufen+49 1511 74 63 888 Rückruf anfordern → Rudolf NordheimerGeschäftsführer, Ihr AnsprechpartnerDas erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Alle genannten Versicherungsleistungen geben veröffentlichte Angaben der Anbieter wieder. Verbindlich sind ausschließlich die Bedingungen Ihres eigenen Vertrags. Rudolf Nordheimer Vollständige Bio ansehen
RatgeberÜberführung im Winter und über die Feiertage: worauf Familien sich einstellen müssen Oktober 20, 2026
RatgeberUrne oder Verstorbenen in eine andere Stadt überführen: Ablauf, Bundesland-Regeln und Kosten Oktober 19, 2026
RatgeberÜberführung nach Georgien und Armenien: Dokumente, Konsulat, Flüge und Dauer Oktober 18, 2026
RatgeberTodesfall im Urlaub im Ausland: was Angehörige tun müssen und wie die Rückführung nach Deutschland läuft Oktober 16, 2026