Ratgeber Wenn ein amerikanischer Staatsbürger in Deutschland stirbt, stehen die Angehörigen vor zwei Behördenwelten gleichzeitig: der deutschen am Sterbeort und der amerikanischen zu Hause. Dieser Beitrag erklärt, was in welcher Reihenfolge zu tun ist, welches Dokument in den USA später wirklich gebraucht wird und warum die Familie den Sarg am Zielflughafen nicht selbst übernehmen kann. Die ersten Schritte in Deutschland Arzt. Er stellt die Todesbescheinigung aus. Bei plötzlichem Tod vermerkt er die Todesart häufig als ungeklärt; dann kommt die Polizei. Das ist ein übliches Verfahren. Bestattungsunternehmen. Der Verstorbene wird abgeholt und gekühlt untergebracht. Sagen Sie gleich, dass eine Überführung in die USA geplant ist. Standesamt. Der Sterbefall wird am Sterbeort beurkundet. Lassen Sie die Sterbeurkunde als internationale mehrsprachige Urkunde ausstellen. US-Konsulat. Melden Sie den Tod der zuständigen US-Vertretung. Sie stellt anschließend den Consular Report of Death Abroad aus. Symbolbild: Angehörige müssen für die Abstimmung nicht selbst anreisen. Der Consular Report of Death Abroad Dieses Dokument ist der wichtigste Punkt dieses Beitrags. Stirbt ein US-Bürger im Ausland, stellt die US-Botschaft oder das Konsulat den Consular Report of Death Abroad aus, kurz CRDA. Er beruht auf der deutschen Sterbeurkunde, ist auf Englisch und stammt von einer US-Behörde — deshalb akzeptieren ihn Banken, Versicherer und Nachlassgerichte in den USA. Fordern Sie mehrere beglaubigte Kopien an, solange der Fall bearbeitet wird. Die Ausstellung beim Todesfall ist kostenfrei, und fast jede Stelle in den USA verlangt ein eigenes Exemplar: Bank, Lebensversicherung, Rentenkasse, Nachlassgericht, Grundbuch. Wer später nachbestellt, zahlt pro Kopie und wartet mehrere Wochen — die Anträge laufen dann über das Außenministerium in Virginia. Eine deutsche Sterbeurkunde allein reicht in den USA meist nicht. Sie ist nicht auf Englisch und stammt nicht von einer US-Behörde. Was für die Überführung gebraucht wird Neben den deutschen Unterlagen verlangen die US-Seite und die Fluggesellschaft im Kern vier Dinge: eine konsularische Bescheinigung für Transport und Zoll, die Sterbeurkunde, den Nachweis über Einbalsamierung beziehungsweise Einsargung und die Bestätigung, dass keine ansteckende Krankheit vorlag. Deutsche Sterbeurkunde, international, mit beglaubigter englischer Übersetzung Leichenpass der zuständigen Behörde am Sterbeort Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamts Nachweis über Einsargung mit verlötetem Zinkeinsatz beziehungsweise Einbalsamierung Konsularische Unterlagen der US-Vertretung Name und Anschrift des aufnehmenden Bestattungsinstituts in den USA Die Regel, die viele Familien überrascht Die US-Gesundheitsbehörde verlangt, dass der Verstorbene in einem dichten Behältnis transportiert und direkt an ein lizenziertes Bestattungsinstitut, einen Friedhof oder ein Krematorium übergeben wird. Die Familie kann den Sarg also nicht am Flughafen abholen. Deshalb brauchen wir früh den Namen des aufnehmenden Instituts in den USA. Ist der Verstorbene einbalsamiert oder eingeäschert, ist keine gesonderte Genehmigung der Gesundheitsbehörde nötig. Ist er es nicht, muss die Sterbeurkunde zusätzlich die Todesursache nennen. Hinzu kommt: Jeder Bundesstaat hat eigene Vorschriften. Was in Texas gilt, gilt nicht in New York. Wir klären die Anforderungen vorab mit dem Institut am Zielort. Wie der gesamte Ablauf aussieht, steht auf der Seite Überführung in die USA. Sarg oder Urne Eine Einäscherung in Deutschland macht vieles einfacher: Die Urne ist leichter, die Auflagen sind geringer, der Transport ist deutlich günstiger. Ob das infrage kommt, ist zuerst eine Frage der Familie und des Glaubens — und sie lässt sich nicht rückgängig machen. Die Unterschiede haben wir im Beitrag „Sarg oder Urne“ gegenübergestellt. Wer die Kosten trägt Konsulat und Botschaft beraten und stellen Bescheinigungen aus, übernehmen aber keine Überführungskosten. Prüfen Sie, ob eine Reiseversicherung mit Rückführungsleistung bestand — sie ist oft enthalten, meist bis zu einer festen Summe. Melden Sie den Fall dort, bevor Sie ein Unternehmen beauftragen: Viele Versicherer zahlen nur eine Überführung, die sie selbst abgestimmt haben. Und der umgekehrte Fall Stirbt jemand in den USA und soll nach Europa überführt werden, gilt derselbe Grundsatz in die andere Richtung: Die US-Sterbeurkunde stellt der Bundesstaat aus, dazu kommen Transportgenehmigung und beglaubigte Übersetzungen. Mehr dazu auf der Seite Überführung aus den USA. Häufige Fragen Wie viele Kopien des Consular Report of Death Abroad brauchen wir?Beantragen Sie gleich beim Todesfall mehrere beglaubigte Kopien — die erste Ausgabe ist kostenfrei, und in den USA verlangt fast jede Stelle ein eigenes Exemplar. Später kosten weitere Kopien Gebühren und dauern mehrere Wochen. Reicht die deutsche Sterbeurkunde in den USA?Meist nicht. US-Banken, Versicherer und Nachlassgerichte arbeiten mit dem Consular Report of Death Abroad, weil er auf Englisch ist und von einer US-Behörde stammt. Müssen Angehörige aus den USA nach Deutschland reisen?Nein. Eine Vollmacht genügt. Wir übernehmen die Abstimmung mit Standesamt, Gesundheitsamt, US-Konsulat, Fluggesellschaft und dem Bestattungsinstitut in den USA. Darf die Familie den Sarg am US-Flughafen abholen?Nein. Nach US-Vorschriften muss der Verstorbene direkt an ein lizenziertes Bestattungsinstitut, einen Friedhof oder ein Krematorium übergeben werden. Das klären wir vorab. Ist eine Einäscherung in Deutschland einfacher?Ja, deutlich. Die Urne ist leichter, die Auflagen sind geringer und der Transport ist günstiger. Bedenken Sie aber, dass die Entscheidung endgültig ist. Zahlt eine Versicherung die Überführung?Reiseversicherungen enthalten oft eine Rückführungsleistung, meist bis zu einer festen Summe. Melden Sie den Todesfall dort, bevor Sie etwas beauftragen. Rufen Sie an — wir übernehmen beide Seiten Sagen Sie uns, wo sich der Verstorbene befindet und wohin er soll. Wir kümmern uns um die deutschen Unterlagen, stimmen uns mit dem US-Konsulat und dem Bestattungsinstitut in den USA ab und organisieren den Transport. Rund um die Uhr, auf Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch. Telefon: +49 1511 7463888 · Rückrufservice Dieser Text gibt den Stand der veröffentlichten Regelungen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Behörden und des Ziel-Bundesstaats. Rudolf Nordheimer Vollständige Bio ansehen
RatgeberZinksarg bei der Überführung ins Ausland: wann er Pflicht ist und wann nicht September 11, 2026