Bestattungsinstitut | Überführung von Toten und Leichentransporte
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Überführung nach Polen

Polen · 24/7 erreichbar

Überführung nach Polen

Wir überführen Verstorbene aus Deutschland nach Polen — auf dem Landweg mit eigenem Fahrzeug oder per Luftfracht. Alle Genehmigungen, auch die des Starosten und des polnischen Konsulats, holen wir für Sie ein.

Rund um die Uhr erreichbar · Genehmigungen inklusive · Festpreis in 2 Stunden · Deutsch, Polnisch, Russisch, Englisch

Was kostet es?

Überführung nach Polen — die Größenordnung

Polen ist unser kürzester internationaler Weg. In den allermeisten Fällen fahren wir mit dem Überführungsfahrzeug, das ist günstiger und terminlich genauer planbar.

Mit dem FahrzeugAbholung in Deutschland, Sarg mit Metalleinsatz, alle Genehmigungen, Fahrt bis zum Bestimmungsort
2.000 – 3.500 €Richtwert · Stand 2026
Als Luftfrachtnur in Ausnahmefällen sinnvoll, etwa bei sehr großer Entfernung
3.500 – 5.000 €Richtwert · Stand 2026
Der Preis hängt vom Abholort in Deutschland, vom Bestimmungsort in Polen und vom Aufwand für Dokumente ab. Eine Urnenüberführung kostet deutlich weniger. Jeder Posten wird offen ausgewiesen.
Kosten im Überblick Festpreis anfordern Festpreis in 2 Stunden – auch nachts und an Feiertagen

Leistungen

Was wir übernehmen

Von der Abholung in Deutschland bis zur Übergabe am Friedhof in Polen — ein Ansprechpartner, eine Rechnung.

Sarg- & Urnenüberführung

Mit eigenem Überführungsfahrzeug in alle Woiwodschaften, auf Wunsch auch per Luftfracht.

Genehmigung des Starosten

Wir stellen den Antrag beim zuständigen Starosten am Bestattungsort — dort, wo der Verstorbene beigesetzt werden soll.

Bescheinigung des Konsulats

Nach der Genehmigung des Starosten holen wir die Bescheinigung des polnischen Konsulats in Deutschland ein.

Beglaubigte Übersetzungen

Die deutsche Sterbeurkunde wird von einem vereidigten Übersetzer ins Polnische übersetzt — wir organisieren das.

Abstimmung mit dem Friedhof

Wir sprechen mit Pfarramt oder Friedhofsverwaltung vor Ort und stimmen den Übergabetermin ab.

Beratung auf Polnisch

Für Behörden und Familie in Polen sprechen wir Polnisch — Sie müssen nicht dolmetschen.

Transparenz

Was den Preis bestimmt

Bei Polen wirken vor allem drei Faktoren.

Faktor 1

Strecke und Bestimmungsort

Von Berlin oder Dresden nach Westpolen ist es eine kurze Fahrt, von Nordrhein-Westfalen nach Podlachien oder in die Karpaten deutlich weiter. Die Strecke ist der größte Posten.

Faktor 2

Sarg oder Urne

Für die Überführung im Sarg ist ein hermetisch verlöteter Metalleinsatz vorgeschrieben. Bei einer Urne entfällt er, und die Fahrt wird spürbar günstiger — mehr dazu auf der Seite zur Urnenüberführung ins Ausland.

Faktor 3

Dokumentenlage

Zügig geht es, wenn die Sterbeurkunde die Todesursache nennt. Fehlt sie, verlangt die Behörde zusätzlich einen amtlichen Nachweis, dass keine ansteckende Krankheit vorlag — das kostet Zeit.

Unser Ablauf

Schritt für Schritt begleitet

Vom ersten Anruf bis zur Beisetzung in Polen — keine Behördengänge für Sie.

1

Erstkontakt & Beratung

Sagen Sie uns, wo sich der Verstorbene befindet und wo er in Polen beigesetzt werden soll. Wir nennen Ihnen den Festpreis und den realistischen Zeitplan.

2

Genehmigung des Starosten

Wir beantragen die Genehmigung beim Starosten des Bestattungsorts. Er entscheidet im Einvernehmen mit dem staatlichen Sanitärinspektor, in der Regel innerhalb von drei Tagen nach Antragstellung.

3

Bescheinigung des Konsulats

Mit der Genehmigung des Starosten holen wir die Bescheinigung des polnischen Konsulats ein, dass der Verstorbene nach Polen eingeführt werden darf.

4

Fahrt & Übergabe

Versorgung, Einsargung mit Metalleinsatz, Fahrt nach Polen und Übergabe an das örtliche Bestattungsunternehmen oder direkt am Friedhof.

Dokumente

Was benötigt wird

Für eine Überführung nach Polen werden in der Regel die folgenden Unterlagen gebraucht. Wir beschaffen sie und reichen die Anträge ein.

Gut zu wissen: Die Genehmigung des Starosten ist für nahe Angehörige gebührenfrei. Nur wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt, fällt eine kleine Stempelgebühr an.
  • Deutsche Sterbeurkunde, am besten als internationale mehrsprachige Urkunde
  • Beglaubigte Übersetzung ins Polnische durch einen vereidigten Übersetzer
  • Antrag an den Starosten des Bestattungsorts
  • Genehmigung des Starosten (nach Stellungnahme des Sanitärinspektors)
  • Bescheinigung des polnischen Konsulats
  • Nachweis über Einsargung und Metalleinsatz
  • Nennt die Sterbeurkunde keine Todesursache: amtlicher Nachweis, dass keine ansteckende Krankheit vorlag
  • Zusage der Friedhofsverwaltung, den Verstorbenen aufzunehmen
  • bei Obduktion: Freigabe der Staatsanwaltschaft

Gut zu wissen

Besonderheiten bei einer Überführung nach Polen

Gesetz

Zwei Genehmigungen sind Pflicht

Das polnische Friedhofsgesetz verlangt für die Einfuhr eines Verstorbenen zwei Dokumente: die Genehmigung des Starosten am Bestattungsort und anschließend die Bescheinigung des polnischen Konsulats. Eines ohne das andere genügt nicht.

Frist

Drei Tage für die Entscheidung

Die Genehmigung wird unverzüglich erteilt, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Antragstellung. Das macht den Ablauf gut planbar — vorausgesetzt, die Unterlagen sind vollständig.

Antrag

Wer den Antrag stellen darf

Antragsberechtigt sind die zur Bestattung berechtigten Angehörigen. Sie können uns dafür bevollmächtigen; dann übernehmen wir den gesamten Schriftverkehr mit Starostei und Konsulat.

Häufige Fragen

Was Angehörige uns oft fragen

Welche Genehmigungen werden für Polen gebraucht?
Zwei: die Genehmigung des Starosten an dem Ort, an dem der Verstorbene beigesetzt werden soll, und danach die Bescheinigung des polnischen Konsulats. Beide beantragen wir für Sie.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Der Starost entscheidet unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Antragstellung, im Einvernehmen mit dem staatlichen Sanitärinspektor. Anschließend folgt die Bescheinigung des Konsulats.
Was kostet die Überführung nach Polen?
Mit dem Fahrzeug liegt der Richtwert bei 2.000 bis 3.500 Euro, per Luftfracht bei 3.500 bis 5.000 Euro. Den verbindlichen Festpreis nennen wir kostenlos innerhalb von zwei Stunden.
Muss die Sterbeurkunde übersetzt werden?
Ja. Die deutsche Sterbeurkunde wird von einem vereidigten Übersetzer ins Polnische übersetzt. Nennt sie keine Todesursache, kommt ein amtlicher Nachweis hinzu, dass keine ansteckende Krankheit vorlag.
Ist ein Metalleinsatz im Sarg vorgeschrieben?
Für die Überführung eines Verstorbenen ja: Der Sarg muss einen hermetisch verlöteten Metalleinsatz haben. Für eine Urne gilt das nicht.
Können Sie auch eine Urne nach Polen bringen?
Ja. Auch dafür sind die Genehmigung des Starosten und die Bescheinigung des Konsulats nötig, der Transport selbst ist aber deutlich einfacher und günstiger.

Wenn es schnell gehen muss

Ein Anruf genügt

Wir übernehmen ab dem ersten Schritt — rund um die Uhr, auch sonntags und an Feiertagen. Kostenlose Erstberatung, alle Genehmigungen, auf Deutsch, Polnisch, Russisch und Englisch.

+49 151 17463888
Rudolf Nordheimer
Rudolf NordheimerPersönlicher Ansprechpartner · 24/7 erreichbar
Rudolf Nordheimer neben dem Überführungsfahrzeug
Rückrufservice

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